@Steuerexperten vor

Taliana

Miss Rehauge
AW: @Steuerexperten vor

@Claudia

Genau das wüsste ich auch gerne. Ich hatte mich ja geweigert die Erklärung zu machen, weil ich dachte bräuchte ich eh nicht, weil nicht steuerpflichtig, aber nun musste ich doch und dann kam das *umfall*

Oh man, als ob ich sonst nix zu tun hätte *seufz*

Liebe Grüße

Sandra
 

Su

Das Luder
AW: @Steuerexperten vor

Also, Du mußt den Unterhalt angeben, wenn er ihn absetzt, das ist richtig, wenn man aber sonst kein Einkommen hat kommt meistens keine Steuer raus, aber das Finanzamt will eine Erklärung sehen.

Den 400,00 Euro Job, es ist doch ein pauschalierter Job, oder ist der auf Lohnsteuerkarte? Wenn er nicht auf Lohnsteuerkarte ist, sondern der Arbeitgeber pauschaliert Lohnsteuer zahlt, mußt Du den nirgends eingeben, würde mich intersieren was für eine Spalte er den rein soll *grübel*

Also, echt nicht schlimm, was hast Du den für ein blödes Programm?

Lg
Su
 

Su

Das Luder
AW: @Steuerexperten vor

Verstehe ich das jetzt richtig?

Wenn der Ex den Ehegattenunterhalt absetzt, bzw. hat eintragen lassen auf der Steuerkarte, und man selber einen 400 Euro-Job hat, dann muss man am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und Steuern nachzahlen?

Denn bei mir habe ich haargenau die gleiche Situation. Meine Anwältin hat mir dazu geraten, sie meinte, solange ich keinen Steuerpflichtigen Job habe, bräuchte ich keine Steuern zu zahlen. (Wegen einer Einkommensgrenze?)

LG
Claudia

Du brauchst ev. keine Steuern zu zahlen, mußt aber eine Erklärung abgeben, für den erhaltenen Unterhalt, den 400 Euro Job muß man nicht angeben.

LG
Su
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: @Steuerexperten vor

@Su

Kein Programm, hab die Erklärung von Hand ausgefüllt und wahrscheinlich falsch eingetragen. Ich schätze, ich muss mit denen morgen telefonieren.

Danke

Sandra
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: @Steuerexperten vor

Hast Du den schon einen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen?


LG
Su

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Aufforderung vom hiesigen FA bekommen, meine Steuer für 2006 abzugeben.

Ich habe mit der Dame telefoniert und ihr gesagt, dass ich 2006 (Trennungsjahr) ja noch mit meinem mittlerweile Ex-Mann gemeinsam veranlagt habe. Da er aber umgezogen ist, hat er auch das FA gewechselt.
Ich gab ihr die Steuernummer beim neuen FA und sie meinte, das wäre damit erledigt.

Ich muss also erst ab 2007 eine Steuererklärung machen. Kommen die auf mich zu oder muss ich mir die Formulare besorgen und von mir aus das machen? Wobei ich ja gar keine Steuernummer mehr habe, weil die alte Steuernummer von uns gemeinsam war.

LG
Claudia
 

Su

Das Luder
AW: @Steuerexperten vor

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Aufforderung vom hiesigen FA bekommen, meine Steuer für 2006 abzugeben.

Ich habe mit der Dame telefoniert und ihr gesagt, dass ich 2006 (Trennungsjahr) ja noch mit meinem mittlerweile Ex-Mann gemeinsam veranlagt habe. Da er aber umgezogen ist, hat er auch das FA gewechselt.
Ich gab ihr die Steuernummer beim neuen FA und sie meinte, das wäre damit erledigt.

Ich muss also erst ab 2007 eine Steuererklärung machen. Kommen die auf mich zu oder muss ich mir die Formulare besorgen und von mir aus das machen? Wobei ich ja gar keine Steuernummer mehr habe, weil die alte Steuernummer von uns gemeinsam war.

LG
Claudia

Ja, dann erst für 2007, das kannst Du halten wie Du möchstest, Du kannst auch warten bis sie Dich annahmen, das kommt dann wenn Dein Exmann seine Steuer fertig hat und sie sehen das er es absetzt dann prüfen sie meist ob Du es auch wiederumangibst, ne Steuernummer bekommst Du wenn Du Deine Seuererklärung einreichst, die sind da großzügig mit den Nummern, das zählt nicht als Ausrede;)

LG
Su
 
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