AW: Wie würdet Ihr entscheiden?
Rein rechtlich gesehen darfst du einen gesunden Hund eigentlich gar nicht mehr kastrieren (wobei die Sterilisation wohl gar nicht mehr gemacht wird - soweit ich das jetzt mitbekommen habe). Wobei die Kastration da eine Besonderheit darstellt.
Ich kopier dir mal einen Teil des aktuellen Tierschutzrechtes rein:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres
unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach
Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen
werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die
Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel
einschließlich Betäubungsmittel bei dem Tier anzuwenden. Für die Eingriffe nach Satz
2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3
Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen
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vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu
werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist;
die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 6 genannte Frist kann von der
zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige
sind anzugeben:
1. der Zweck des Eingriffs,
2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens
und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die
Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
6. die Begründung für den Eingriff.
Soweit, so gut. Das nur mal zur Info.
Wie würde ich das machen?
Mein erster Hund war ein Rüde aus dem Tierschutz und schon kastriert, hatte ich also nicht zu entscheiden.
Hund Nummer zwei auch aus dem Tierschutz war mit 11 Monaten schon trächtig und vom Besitzer abgegeben worden. Die Welpen wurden durch eine OP abgetrieben und dabei gleichzeitig die Hündin kastriert - auch von TH veranlasst und somit hatte ich auch keine Entscheidungsfreiheit.
Hund Nummer drei wird eine Zuchthündin, und da ist wohl unschwer zu erraten, dass ich diese nciht kastrieren lassen werde
Mann muss sich auch immer vor Augenhalten, dass jede OP auch Risiken mit sich bringt. Sie sind da, auch wenn sie oft nur noch minimal sind.
Frühkastrationen haben sicherlich einige Vorteile, aber ich würde ehrlich gesagt nicht kastrieren, sondern je nach "Rüdendichte" in der Nachbarschaft mit Spritzen oder Tabletten verhüten (oder mit einer anderen Methode, aber da kann dir der TA sicher genauere Infos geben, was heutzutage Möglich ist).
Ob es dann irgendwann (wegen Scheinträchtigkeiten oder anderen gesundheitlichen Aspekten) doch ncoh nötig wird, weiß man nie, aber so ins Blaue würde ich eher auf die Kastration verzichten. Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.
:oops: Jetzt ist es aber lange geworden, sorry.
Plappergrüße
Rosi