Haustiere Wie würdet Ihr entscheiden?

Tana

Dauerschnullerer
Sterillisation vs.Kastration ...

..oder gar nix??

Mensch Leute was tun?

Drei TA haben geraten mit 5 Mon. zu Kastrieren. Aber Sie ist ja noch ein Baby.

Jetzt hab ich wiederum gehört das dann das Fell Stumpf wird und das Gewicht auch sehr darunter leiden würde (bei der verfressenen Maus).
Was würdet Ihr machen bzw. wie habt Ihr das gemacht...
ein eingriff bei einem Gesundem Hund...... da ist guter Rat teuer.....
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Schäfchen

Copilotin
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Wir haben bei uns noch gar nicht so drüber nachgedacht. Pro wäre evt. das verminderte Risiko auf Gebärmutterkrebs. Contra wäre unsere schlechte Erfahrung beim Rambo, als der kastriert wurde. Da hatten wir lange zu kämpfen mit Hormonen etc. Ok, nun hat die Süße mit 5 Monate noch keine Läufigkeit erlebt ...

Ich denke, wir werden nichts machen. Und in der Läufigkeit gibt es bei uns Höschen, wenn wir Kontakte mit Rüden nicht vermeiden können/wollen.
 

gummibär

Gehört zum Inventar
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

unsre Hündinn ist kastriert.Wenn man nicht kastriert ist die Wahrscheinlichkeit wohl recht groß,dass es irgendwann zu Tumoren kommt.Mir war auch das Risiko zu groß,dass sie irgendwo(unfreiwillig ) gedeckt wird.
VG-Claudia
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Indra ist auch kastriert :jaja:

Zum einen wegen des Risikos auf Gebärmutterkrebs und natürlich, weil ich keinen unfreiwilligen Nachwuchs wollte.

Aber auch, weil ich (damals mit Krabbelkind) keine Lust darauf hatte, überall die Blutflecke zu haben. Diese sog. Hygienehöschen ließ sie nicht an.

Ich konnte keinerlei negative Auswirkungen feststellen. Weder wurde das Fell stumpf, noch irgendwelche Charakteränderungen.

LG
Claudia
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Rein rechtlich gesehen darfst du einen gesunden Hund eigentlich gar nicht mehr kastrieren (wobei die Sterilisation wohl gar nicht mehr gemacht wird - soweit ich das jetzt mitbekommen habe). Wobei die Kastration da eine Besonderheit darstellt.

Ich kopier dir mal einen Teil des aktuellen Tierschutzrechtes rein:

§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres
unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach
Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen
werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die
Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel
einschließlich Betäubungsmittel bei dem Tier anzuwenden. Für die Eingriffe nach Satz
2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3
Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -
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vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu
werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist;
die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 6 genannte Frist kann von der
zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige
sind anzugeben:
1. der Zweck des Eingriffs,
2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens
und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die
Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
6. die Begründung für den Eingriff.



Soweit, so gut. Das nur mal zur Info.

Wie würde ich das machen?
Mein erster Hund war ein Rüde aus dem Tierschutz und schon kastriert, hatte ich also nicht zu entscheiden.
Hund Nummer zwei auch aus dem Tierschutz war mit 11 Monaten schon trächtig und vom Besitzer abgegeben worden. Die Welpen wurden durch eine OP abgetrieben und dabei gleichzeitig die Hündin kastriert - auch von TH veranlasst und somit hatte ich auch keine Entscheidungsfreiheit.
Hund Nummer drei wird eine Zuchthündin, und da ist wohl unschwer zu erraten, dass ich diese nciht kastrieren lassen werde :zwinker:

Mann muss sich auch immer vor Augenhalten, dass jede OP auch Risiken mit sich bringt. Sie sind da, auch wenn sie oft nur noch minimal sind.

Frühkastrationen haben sicherlich einige Vorteile, aber ich würde ehrlich gesagt nicht kastrieren, sondern je nach "Rüdendichte" in der Nachbarschaft mit Spritzen oder Tabletten verhüten (oder mit einer anderen Methode, aber da kann dir der TA sicher genauere Infos geben, was heutzutage Möglich ist).

Ob es dann irgendwann (wegen Scheinträchtigkeiten oder anderen gesundheitlichen Aspekten) doch ncoh nötig wird, weiß man nie, aber so ins Blaue würde ich eher auf die Kastration verzichten. Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.


:oops: Jetzt ist es aber lange geworden, sorry.

Plappergrüße

Rosi
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Ich musste mich damals vertraglich verpflichten, Indra kastrieren zu lassen.

Sie kam über einen Tierschutzverein aus der Türkei zu uns.

LG
Claudia
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Hallo

Meine Entscheidung ist für die Kastration gefallen. Meine Hündin ist leicht anfällig und ich möchte ihr einfach eine Gebärmutterentzündung ersparen, bzw. das sie vielleicht mit 9 oder 10 Jahren aufgemacht wird und da birgt eine OP noch viiieeel mehr Risiken.
Allerdings würde ich das noch nicht so früh machen lassen und zumindest eine Läufigkeit abwarten. Dazu hat mir auch mein TA geraten.

Liebe Grüße

Sandra
 
K

Klärchen

AW: Wie würdet Ihr entscheiden?

Sterillisation vs.Kastration ...

..oder gar nix??

Mensch Leute was tun?

Drei TA haben geraten mit 5 Mon. zu Kastrieren. Aber Sie ist ja noch ein Baby.

Jetzt hab ich wiederum gehört das dann das Fell Stumpf wird und das Gewicht auch sehr darunter leiden würde (bei der verfressenen Maus).
Was würdet Ihr machen bzw. wie habt Ihr das gemacht...
ein eingriff bei einem Gesundem Hund...... da ist guter Rat teuer.....
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Ich würde sie auf alle Fälle kastrieren lassen!! Das Gassigehen ist dann viel entspannender... für alle!!! Meine Hündin war auch erst 5 Monate alt, sie war sozusagen "dauerläufig". Was auf dem Hundeplatz die reinste Nervenprobe war. Sie "roch" für die Rüden nach "läufig", aber ohne Blut! Dies ging einige Zeit und dann war ich die Faxen dick.

Allerdings hatte ich auch Skrupel wegen des Alters und der Entwicklung und habe ihr nur die Gebärmutter entfernen lassen. Natürlich muss man jetzt karzinogene Faktoren mit berücksichtigen, aber mit gutem (wirklich gutem, und nicht werbewirksamen!!!!!) Futter und guter Haltung kann man das Ca-Risiko schon beeinflussen und die Hündin richtige Hündin sein lassen...

Viel Spaß noch mit deinem Wuffi
 
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