AW: Tatbestand Fahrerflucht
Boah.... Tulpinchen deine Sichtweise kann ich grad null, null nachvollziehen, aber ich versuch mal es dir verständlich zu machen.
Also das hat erstens nix mit drankriegen zu tun, denn Verkehrsunfallflucht ist ein Straftatbestand, wenn die Polizei also Kenntnis davon hat, muss sie erstmal die Anzeige schreiben. Sonst machen sich die Polizisten selber strafbar.
Ob deine Mutter dafür später verurteilt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt! Das werden andere entscheiden. Ich halte das aber nicht für sehr wahrscheinlich angesichts deiner Schilderungen.
Es ist so, dass jeder, der einen Schaden verursacht die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung am Unfall dem Geschädigten mitteilen muss. Es gibt sogar bestimmte Verweildauern, wenn man etwas beschädigt und niemand ist da.
Dies alles impliziert natürlich, dass man das Unfallgeschehen bemerkt. Aber das ist sehr subjektiv und kann mit Sicherheit nicht vor Ort geklärt werden.
Nichts bemerkt zu haben ist auch gern eine Ausrede, wie du dir sicherlich denken kannst.
Sicherlich ist das alles ärgerlich für deine Mutter, aber wie gesagt, es war ja scheinbar kein großer Schaden und der Mann wird deine Mutter sicherlich nicht erst ansprechen um dann ggf. festzustellen, da ist gar nichts kaputt.
Er schaut also nach, entdeckt die Schramme und geht er nun weg vom Auto, sucht deine Mutter, kommt die ggf. wieder zwischenzeitlich und fährtt weg. Er hat hier glücklicherweise das Kennzeichen, aber es kann ja nicht die Pflicht des Geschädigten sein, dieses zu erlangen, nein da steht der Verursacher in der Pflicht, dieses mitzuteilen. Was ist zum Beispiel, wenn ne Schutzplanke beschädigt wird, oder ein Leitpfosten, Straßen NRW wird nicht vor Ort sein. Ist keiner da, also die Polizei informieren, die dann den Geschädigten weiter informiert.
Der Halter muss auch nicht der Fahrer sein, ein weiteres Problem.
Du verlangst hier von dem Geschädigten ne Menge eigenes Tun. Er hat in erster Linie verständlicherweise ein Interesse daran, seinen Schaden reguliert zu bekommen. Wie macht er das? WEiß er, dass deine Mutter sich wirklich meldet auf die Kennzeichendurchsage? Wieviel Zeit hat er, hat er ggf. eigene Termine, Verpflichtungen und nicht ewig Zeit zu warten? Was macht er also, um an die Daten des Verursachers zu kommen? Er ruft die Polizei und bittet diese um Hilfe.
Er weiß vielleicht auch gar nicht rechtlich so im Detail bescheid, dass dadurch ne Maschinerie in Gang gesetzt wird und erstmal ne Strafanzeige gegen deine Mutter erstellt wird. Weiß er ob deine Mutter wirklich nix bemerkt hat, oder nicht vielleicht nur so getan hat, in der Hoffnung der andere hat es auch nicht bemerkt? Ich finde es beinahe frech ihm nun durch dir Formulierung "drankriegen" etwas boshaftes zu unterstellen.
Sicher gibt es auch die von dir aufgezeigten Möglichkeiten damit umzugehen, aber vielleicht war auch er damit überfordert, ein Stück weit hilflos.
Nur mal zum nachdenken. Übrigens hier findest du den entsprechenden Paragrafen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Wie gesagt, macht euch nicht nen riesen Kopf, wenn ihr ne Verkehrsrechtschutz habt, nehmt die in Anspruch, dafür ist sie da. Ansonsten spricht deine Mutters Verhalten, langer Aufenthalt im Auto, langsames umparken ja dafür, dass sie es einfach nicht bemerkt hat und nur deswegen weggefahren ist.
Ein Verfahren kann auch eingestellt werden.