Tatbestand Fahrerflucht

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Ich denke, sie wird es glauben, weil eben an ihrem Auto eine entsprechende Schramme ist.
Jo :jaja:

Problem ist nur, dass sie es nicht bemerkt hat - was ja auch durchaus mal vorkommen kann. Mich wundert es nur, dass ihr eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht, wo sie dem Geschädigten doch lange genug zur Verfügung gestanden hätte, hätte er sie nur selbst angesprochen.

Da muss ich ja demnächst beim Einparken wohl zur Sicherheit immer erst auf alle Parknachbarn warten bevor ich mein Auto verlasse, um sicher zu gehen, dass ich auch bloß niemanden geschädigt habe, ohne es zu merken. :piebts:

:winke:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Nein, Tulpinchen, korrekterweise müsstest du um dein Auto herumgehen, schauen, ob es irgendwo beschädigt wurde, und dann nachprüfen, wen du geschrammt haben könntest. Dann müsstest du auf den Geschädigten zugehen und ihn informieren.

Schon mal über folgendes Szenario nachgedacht?
- Mutter parkt um, schrammt dabei unbemerkt das Gegnerauto.
- Gegnerfahrer merkt ebenfalls nichts.
- Mutter steigt aus.
- Gegner steigt aus, bemerkt Schaden.
- Mutter bereits aus Sicht-, Hör- und Rufweite entschwunden
- Geschädigter ruft Polizei.

Salat
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Schon mal über folgendes Szenario nachgedacht?
- Mutter parkt um, schrammt dabei unbemerkt das Gegnerauto.
- Gegnerfahrer merkt ebenfalls nichts.
- Mutter steigt aus.
- Gegner steigt aus, bemerkt Schaden.
- Mutter bereits aus Sicht-, Hör- und Rufweite entschwunden
- Geschädigter ruft Polizei.

Kann durchaus so gewesen sein. Wär nur nett gewesen, wenn der Typ meine Ma selbst im Kaufhaus hätte ausrufen lassen statt die Polizei dafür zu rufen. Immerhin konnte er ja scheinbar genau angeben, in welches Kaufhaus meine Ma "geflüchtet" ist, sonst wäre sie nicht so schnell gefunden worden. Und grad, wenn er es vielleicht selbst zuerst auch nicht bemerkt hat, find ich es ja dann noch viel frecher, meine Ma dann wegen Fahrerflucht drankriegen zu wollen.

:winke:
 

Tami

Partyschnecke
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Boah.... Tulpinchen deine Sichtweise kann ich grad null, null nachvollziehen, aber ich versuch mal es dir verständlich zu machen.

Also das hat erstens nix mit drankriegen zu tun, denn Verkehrsunfallflucht ist ein Straftatbestand, wenn die Polizei also Kenntnis davon hat, muss sie erstmal die Anzeige schreiben. Sonst machen sich die Polizisten selber strafbar.

Ob deine Mutter dafür später verurteilt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt! Das werden andere entscheiden. Ich halte das aber nicht für sehr wahrscheinlich angesichts deiner Schilderungen.

Es ist so, dass jeder, der einen Schaden verursacht die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung am Unfall dem Geschädigten mitteilen muss. Es gibt sogar bestimmte Verweildauern, wenn man etwas beschädigt und niemand ist da.

Dies alles impliziert natürlich, dass man das Unfallgeschehen bemerkt. Aber das ist sehr subjektiv und kann mit Sicherheit nicht vor Ort geklärt werden.
Nichts bemerkt zu haben ist auch gern eine Ausrede, wie du dir sicherlich denken kannst.

Sicherlich ist das alles ärgerlich für deine Mutter, aber wie gesagt, es war ja scheinbar kein großer Schaden und der Mann wird deine Mutter sicherlich nicht erst ansprechen um dann ggf. festzustellen, da ist gar nichts kaputt.

Er schaut also nach, entdeckt die Schramme und geht er nun weg vom Auto, sucht deine Mutter, kommt die ggf. wieder zwischenzeitlich und fährtt weg. Er hat hier glücklicherweise das Kennzeichen, aber es kann ja nicht die Pflicht des Geschädigten sein, dieses zu erlangen, nein da steht der Verursacher in der Pflicht, dieses mitzuteilen. Was ist zum Beispiel, wenn ne Schutzplanke beschädigt wird, oder ein Leitpfosten, Straßen NRW wird nicht vor Ort sein. Ist keiner da, also die Polizei informieren, die dann den Geschädigten weiter informiert.

Der Halter muss auch nicht der Fahrer sein, ein weiteres Problem.

Du verlangst hier von dem Geschädigten ne Menge eigenes Tun. Er hat in erster Linie verständlicherweise ein Interesse daran, seinen Schaden reguliert zu bekommen. Wie macht er das? WEiß er, dass deine Mutter sich wirklich meldet auf die Kennzeichendurchsage? Wieviel Zeit hat er, hat er ggf. eigene Termine, Verpflichtungen und nicht ewig Zeit zu warten? Was macht er also, um an die Daten des Verursachers zu kommen? Er ruft die Polizei und bittet diese um Hilfe.

Er weiß vielleicht auch gar nicht rechtlich so im Detail bescheid, dass dadurch ne Maschinerie in Gang gesetzt wird und erstmal ne Strafanzeige gegen deine Mutter erstellt wird. Weiß er ob deine Mutter wirklich nix bemerkt hat, oder nicht vielleicht nur so getan hat, in der Hoffnung der andere hat es auch nicht bemerkt? Ich finde es beinahe frech ihm nun durch dir Formulierung "drankriegen" etwas boshaftes zu unterstellen.

Sicher gibt es auch die von dir aufgezeigten Möglichkeiten damit umzugehen, aber vielleicht war auch er damit überfordert, ein Stück weit hilflos.

Nur mal zum nachdenken. Übrigens hier findest du den entsprechenden Paragrafen:http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Wie gesagt, macht euch nicht nen riesen Kopf, wenn ihr ne Verkehrsrechtschutz habt, nehmt die in Anspruch, dafür ist sie da. Ansonsten spricht deine Mutters Verhalten, langer Aufenthalt im Auto, langsames umparken ja dafür, dass sie es einfach nicht bemerkt hat und nur deswegen weggefahren ist.
Ein Verfahren kann auch eingestellt werden.
 

Tami

Partyschnecke
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Nochmal ich.

Im subjektivem Tatbestand ist Vorsatz gefordert. Eventualvorsatz genügt.

Das heißt für den Täter:

Der Täter muss wissen oder damit rechnen, dass ein Unfall mit einem nicht anz unerheblichen Personen oder Sachschaden vorliegt, dass er als Untallbeteiligter in Betracht kommt und dass er durch sein Verhalten die Feststellungen verhindert oder erschwert.

Nach deiner Schilderung wußte deine Mutter dieses nicht.
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Warum so aufbrausend, Tami? :verdutz:

Ich find schon, man kann jemanden selbst nur mit Verdacht auf einen Schaden erstmal ansprechen. Aber klar, über die Polizei ist man natürlich auf der ganz sicheren Seite...
 

Tami

Partyschnecke
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Aufbrausend ? Ne du, nicht wirklich. Ich hab lediglich versucht es dir zu erklären, mal ne andere Sichtweise aufzuzeigen, auch wenn Frau Salat das viel knackiger auf den Punkt gebracht hat *zwinker*.

Ich weiß aus Erfahrung einfach, wie viele auch als Geschädigte völlig überfordert mit so einer Situation , ebenso wie viele Unfallverursacher, die sich dann auch falsch verhalten.

Ich hoffe aber ich konnte dir dennoch mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
 

KeksKrümel

Queen of fucking everything
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Wenn Ihr ne Rechtschutz habt würde ich den Fall dort hingeben, dann erledigen die den Ganzen Kram für Euch. Das die Polizei den Zeugen weitergeschickt hast ist natürlich nicht toll. Feine englisch Art des anderen Fahreres wäre gewesen Deine Mama anzusprechen anstatt gleich so ein Ding drauß zu machen aber so sind die Leute heutzutage leider. Fakt ist das ne Straftat vorgeworfen wird gegen diese müsst Ihr erstmal ein Spruch unternehmen und ne Aussage machen. Wie gesagt falls Ihr ne Rechtschutz (ADAC) dann meldet Euch gleich dort die helfen Euch weiter ansonsten nen Anwalt fragen hier entstehen Euch dann allerdings weitere Kosten. Wünsche Euch alles Gute.

LG Sandra
 
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