guck mal, ob das hilft? es geht ja um vers.-schutz. siehe:
http://verbraucherschutz.wtal.de/unfallversicherungen-leistungen.htm
Definition: Wann ist ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung
Ob ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung und ihrer Versicherungs-Bedingungen ist, ist wie folgt definiert:
Der Versicherte muß durch ein
- plötzlich
- von außen
- auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
- unfreiwillig
- gesundheitlich
- dauerhaft
geschädigt werden. Sind diese Kriterien
alle erfüllt, ist der Unfall auch wirklich ein versicherter Unfall.
und:
http://members.aon.at/kovacs.dv/unfall_was.htm
Was ist ein versicherter "Unfall"?
Unverhofft kommt oft - und dafür sollte man vorsorgen:
In erster Linie ist ein Unfall ein von Ihrem Willen unabhängiges, plötzliches Ereignis. Es wirkt von außen mechanisch oder chemisch ein und hat eine körperliche Schädigung zur Folge.
aber:
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1187514_REF2436,00.html
Was ist ein Unfall?
Was ein "Unfall" ist, definiert jede Versicherung anders: Bei manchen zählt auch ein Oberschenkelhalsbruch oder ein Herzinfarkt dazu, andere Anbieter schließen dieses Risiko aus. Gerade für ältere Versicherte ist es jedoch wichtig, möglichst viele dieser Risiken mitversichert zu haben. Achten Sie bei Vertragsabschluss deshalb gezielt auf eingeschlossene oder ausgeschlossene "Unfälle".
soviel dazu. :-?
eins noch:
http://www.vvo.at/VVOAT/VVOat.nsf/lookupDownloads/UV-T-I/$file/uv-t-i.pdf
da ist auch noch mal die definition, die leider nicht viel hoffnung macht. aber es sind die vers.bedingungen von österreich. vielleicht kann mal jemand in dt. versicherungsbedingungen nachschauen. ich glaube, da ist es ähnlich formuliert.
ich meine mich nämlich erinnern zu können, dass unfallversicherer bei z.b. herzinfakt am steuer eines kfz versuchen herauszufinden, WANN der herzinfarkt stattfand. nämlich, ob VOR dem unfallereignis o. NACHHER. also wird da wohl sicher unterschieden, weil es für die versicherungsleistung relevant ist. so, wie ich mich erinnere, wird VOR dem unfall dann nicht unfallentschädigt. *grrrrrrrr*
vielleicht finde ich da noch etwas. ich hatte mal unterlagen dazu hier. aber wo die sind?
ich treffe morgen einen freund, der mit sowas beruflich zu tun hat. vielleicht ist er in dem thema fit. ich frag ihn mal.
in jedem fall würde ich aber mal erfragen, was für eine art versicherung die schule hat und welche bedingungen eingeschlossen wurden. denn es gibt in manchen versicherungen auch einschlüsse. wenn z.b. körperliche überanstrengung vorliegt oder oder. im beispiel ist zwar von herztod die rede, was hier ja GsD nicht passiert ist. aber das wäre für die vers.-leistung ja irrelevant. es geht ja an sich um ereignis.
http://www.sportbund-leverkusen.de/recht/505969959c0daaa05.htm
hier noch ein artikel einer berufsgenossenschaft zum zus.-hang von inneren und äußeren ursachen, der vielleicht genau die schwierigkeit zeigt und m.e. auch etwas hoffnung macht.
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php?wc_c=462&wc_id=12&wc_p=1
speziell der letzte satz könnte glück im unglück bedeuten. der würde nämlich heißen, dass mein herzinfarkt-beispiel am kfz-steuer bei einer berufsgenossenschaft als wegeunfall versichert wäre (so dann wohl auch das, was deiner tochter passiert ist auf dem schulweg), bei einer normalen unfallversicherung aber nicht. und das wäre das interessante, wo man ansetzen könnte.