Schulwegunfall?

Daggi

Columbinchen
Natascha ist ja beim Eisteigen in den Schulbus nach Hause zusammengeklappt. Weiß jemand von euch, ob das als Schulwegunfall zählt?
Das Wort "Unfall" stimmt mich dabei bedenklich....

Fragende Grüße
alouetta
 
G

gretel

ach alouetta. das ist eine gute frage. :-?

wahrscheinlich muss man da das wort unfall definieren?!
andererseits: wenn mir auf dem weg zur arbeit was passiert, zählt das dann nicht auch als arbeitsunfall? selbst wenn es ein herzanfall ist? ich denke schon, oder?

ansonsten schreib ich dir grad mal noch was in den kummerkasten, worüber ich die ganze zeit nachgrüble.
 

Daggi

Columbinchen
gretel hat gesagt.:
andererseits: wenn mir auf dem weg zur arbeit was passiert, zählt das dann nicht auch als arbeitsunfall? selbst wenn es ein herzanfall ist? ich denke schon, oder?

Wenn ich das eben wüßte :-?
Aber wenn es ein Schulwegunfall wäre, wäre Nataschas Zukunft auf jeden Fall gesichert, auch wenn sie nicht mehr ganz die Alte wird.
 
G

gretel

hab dir grad schon im anderen thema was geschrieben. ich glaube, auch für diesen fall hier, vielleicht ist es wirklich besser, mal einen anwalt zu kontaktieren.

klar, du kannst sicher auch erst mal die schule fragen, wie die kinder versichert sind. (ich hoffe auch, hier kennt sich jemand aus.)
aber insgesamt ist es schon besser, wenn du jemanden hast, der sich von berufs wegen auskennt und sowas übernehmen kann. da kommen mit sicherheit diverse anschreiben etc.., begutachtungen und was weiß ich, auf euch zu.
ihr habt ganz andere sorgen, als euch im paragraphendschungel zu belesen. und bei einem anwalt sind die reaktionen oft auch anders, als wenn privatpersonen erst mal was unternehmen.

vielleicht kann man das also in professionelle hände legen?
 
M

Maren1975

Sowie die Kinder die Wohnung verlassen und sich direkt und ohne Umwege auf den Weg zur Schule machen, sind sie über die Schule versichert!

Denn der Schulweg gehört zur Schulzeit!
 
G

gretel

guck mal, ob das hilft? es geht ja um vers.-schutz. siehe:

http://verbraucherschutz.wtal.de/unfallversicherungen-leistungen.htm


Definition: Wann ist ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung

Ob ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung und ihrer Versicherungs-Bedingungen ist, ist wie folgt definiert:

Der Versicherte muß durch ein
  • plötzlich
  • von außen
  • auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
  • unfreiwillig
  • gesundheitlich
  • dauerhaft
geschädigt werden. Sind diese Kriterien alle erfüllt, ist der Unfall auch wirklich ein versicherter Unfall.



und:
http://members.aon.at/kovacs.dv/unfall_was.htm
Was ist ein versicherter "Unfall"?

Unverhofft kommt oft - und dafür sollte man vorsorgen:
In erster Linie ist ein Unfall ein von Ihrem Willen unabhängiges, plötzliches Ereignis. Es wirkt von außen mechanisch oder chemisch ein und hat eine körperliche Schädigung zur Folge.


aber:
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1187514_REF2436,00.html

Was ist ein Unfall?

Was ein "Unfall" ist, definiert jede Versicherung anders: Bei manchen zählt auch ein Oberschenkelhalsbruch oder ein Herzinfarkt dazu, andere Anbieter schließen dieses Risiko aus. Gerade für ältere Versicherte ist es jedoch wichtig, möglichst viele dieser Risiken mitversichert zu haben. Achten Sie bei Vertragsabschluss deshalb gezielt auf eingeschlossene oder ausgeschlossene "Unfälle".


soviel dazu. :-?
eins noch:
http://www.vvo.at/VVOAT/VVOat.nsf/lookupDownloads/UV-T-I/$file/uv-t-i.pdf

da ist auch noch mal die definition, die leider nicht viel hoffnung macht. aber es sind die vers.bedingungen von österreich. vielleicht kann mal jemand in dt. versicherungsbedingungen nachschauen. ich glaube, da ist es ähnlich formuliert.

ich meine mich nämlich erinnern zu können, dass unfallversicherer bei z.b. herzinfakt am steuer eines kfz versuchen herauszufinden, WANN der herzinfarkt stattfand. nämlich, ob VOR dem unfallereignis o. NACHHER. also wird da wohl sicher unterschieden, weil es für die versicherungsleistung relevant ist. so, wie ich mich erinnere, wird VOR dem unfall dann nicht unfallentschädigt. *grrrrrrrr*

vielleicht finde ich da noch etwas. ich hatte mal unterlagen dazu hier. aber wo die sind?
ich treffe morgen einen freund, der mit sowas beruflich zu tun hat. vielleicht ist er in dem thema fit. ich frag ihn mal.

in jedem fall würde ich aber mal erfragen, was für eine art versicherung die schule hat und welche bedingungen eingeschlossen wurden. denn es gibt in manchen versicherungen auch einschlüsse. wenn z.b. körperliche überanstrengung vorliegt oder oder. im beispiel ist zwar von herztod die rede, was hier ja GsD nicht passiert ist. aber das wäre für die vers.-leistung ja irrelevant. es geht ja an sich um ereignis.
http://www.sportbund-leverkusen.de/recht/505969959c0daaa05.htm


hier noch ein artikel einer berufsgenossenschaft zum zus.-hang von inneren und äußeren ursachen, der vielleicht genau die schwierigkeit zeigt und m.e. auch etwas hoffnung macht.
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php?wc_c=462&wc_id=12&wc_p=1
speziell der letzte satz könnte glück im unglück bedeuten. der würde nämlich heißen, dass mein herzinfarkt-beispiel am kfz-steuer bei einer berufsgenossenschaft als wegeunfall versichert wäre (so dann wohl auch das, was deiner tochter passiert ist auf dem schulweg), bei einer normalen unfallversicherung aber nicht. und das wäre das interessante, wo man ansetzen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Die zuständige Unfallversicherung ist im Regelfall der Gemeinde-Unfallversicherungsverband, kurz GUV. Jedes Bundesland hat seinen eigenen GUV.

Auf alle Fälle sollte ein Unfallbericht (falls noch nicht geschehen) durch das KH an den GUV geschrieben werden. Dort wird dann auch entschieden, ob der GUV in Eurem Fall als Kostenträger zuständig ist oder die Krankenkasse.

Alles Gute für Euch!
Jenni
 
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