so, mädels, wenn ich das haargespräch mal unterbrechen darf :-D
ich war heute nachmittag bei der verbraucherzentrale. theoretisch ist es wirklich so, dass es reicht, die agbs gut sichtbar im laden aufzuhängen (wobei ich immernoch nicht weiß, wie man bspw durchs telefon die super drapierten agbs lesen soll :eek: ). es reicht nicht, sie hinter der ladentheke augzuhängen, wo man sie nur mit fernglas lesen kann.... bzw irgendwo im raum, wo man erstmal suchen müsste....
allerdings hab ich da wirklich keine chance, weil der laden die agbs jederzeit anders aufhängen kann, wenn ich damit komme.... und das ganze auch im bgb (bürgerlichen gesetzbuch) festgelegt ist.
was sie definitiv NICHT dürfen, ist mir die komplette behandlung zu 100 % in rechnung stellen. nicht etnstandene aufwendungen (cremes, öle, handtuch, strom, kerze was auch immer) müssen von der rechnung abgezogen werden. der teil also in den agbs, dass die stornierungskosten 100 % betragen, ist NICHT zulässig.
ich werde jetzt einfach 20 € überweisen, mich entschuldigen, weil ich es ja wirklich auch verstehen kann aus unternehmerischer sicht.... aaaaber, ich werde auch darauf hinweisen, dass diese aktion nicht für kundenfreundlichkeit spricht und sie langfristig sicherlich an mir mehr verdient hätten, wenn sie mir 1. zugehört hätten warum ich nicht absagen konnte und zweitens einen kundenfreundlicheren lösungsweg gesucht hätten....
liebe grüße
kim