rechnung über nicht wahrgenommenen termin

Miriam78

Familienmitglied
das mit den AGBs kann ich bestätigen. Die müssen nur aushängen. Ein Hinweis ist nicht eforderlich.

Kundenfreundlich oder so ist das aber wirklich nicht!

Trotzdem würde ich mir das mit der Presse überlegen...
 

Hedwig

Sternenfee
hallo silvia,

ich geb dir ja völlig recht :jaja:
ich hab ja auch schon geschrieben, dass ich es schon verstehen kann, wenn ein unternehmen /arzt / wer auch immer das so handhabt.
aaaaber: mir geht es darum, dass ich über solche agbs auch aufgeklärt werden möchte, bevor ich einen termin mache.... ich war noch nie bei der kosmetikerin, weiß also absolut nicht was da usus ist.

für mich hat das ganze einen schalen beigeschmack, locker flockig small-talk haltend einen termin machen und knallharte agbs dahinter, die NICHT offensichtlich rumhängen....

mal unabhängig davon, was ist denn, wie in meinem fall, wenn man den termin völlig kurzfristig nicht wahrnehmen kann, weil das kind krank wird?

liebe grüße
kim
 

Hedwig

Sternenfee
@miriam: nö, das mit der presse mach ich auf jeden fall, steh auch zu meiner doofheit. da gehts mir um die kunden"freundlichkeit", und da es mein beruf ist, unternehmen positiv in die schlagzeilen zu bringen, wird das umgekehrt auch klappen. :-D :->
 

belladonna

Tolle Kirsche
In der Krankengymnastik-Praxis, wo ich früher mit Johannes war, waren sie da auch knallhart. Termin weniger als 24 Std. vorher abgesagt -> sofort Rechnung oder besser noch gleich Cash auf den Tisch. Bei Kindern waren sie immerhin noch so "kulant", daß man einmal kurzfristig absagen durfte, bevor es ans Zahlen ging.
Dieses Vorgehen war mit ein Grund, warum ich gewechselt habe (Hauptgrund war aber die mangelnde Qualität der Therapie und die Tatsache, daß sie die Baby-Termine genutzt haben, um ihre Verspätungen im Zeitplan wieder auszugleichen! :shock: ). In der KG-Praxis, wo wir jetzt sind, gibt es diese Regelung auch, allerdings nur für Erwachsene - bei Kindern kann man im Krankheitsfall ohne "Strafgebühr" absagen, weil es eben so häufig vorkommt, daß ein Kind ohne Vorwarnung über Nacht krank wird - und es hat wirklich keinen Sinn, eine spuckendes oder fieberndes Kind in die KG zu schleppen!

Von Ärzten kenne ich das nicht so konkret, allerdings wird man schon meist höflich drum gebeten, wenn möglich doch 24 Std. vorher abzusagen, was ich auch voll o.k. finde.

Viel Erfolg mit Deiner Presse-Aktion und halt uns auf dem Laufenden,
Bella :blume:
 

Su

Das Luder
Also,

wenn Du meine ganz ehrliche Meinung willst. Wenn man einen Termin hat, muss man den auch absagen, wenn man nicht kann. Blos zu sagen, weil ich nicht wußte das es was kostet, finde ich irgendwie bäh :-?

Was meinst Du wie lange das Kosmetikstudio noch läuft, wenn das jeder so macht. Ich glaube nicht das im Moment noch irgendein Geschäft mit dicken Gewinn am Monatsende rausgeht. Und das dann einfach Peanuts sind für die.

Wenn Du angerufen hättest, auch wenn es am gleichen Tag ist kann man immer noch einen Kunden reinschieben, und dann wären sie bestimmt auch entgegengekommen, wenn der Grund der Absage die Krankheit deines Sohnes ist.

Immer nur motzen und ällerlätsch ich sags der Presse, ist doch kindisch, besonders wenn man dabei auch nicht einwandfrei rüberkommt.

Nix für ungut,
:bussi: sonst hast Du ja meistens Recht :-D
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Abgesehen davon, daß es wirklich nicht fein ist, einen Termin nicht abzusagen (schäm Dich was, Du böses Mädchen!), ist es aber auch kein wirkliches Aushängeschild für die Praxis. Ich habe auch lange Jahre in einer Praxis gearbeitet und wir waren teilweise froh, wenn Leute nicht gekommen sind, weil wir auch so schon alle Hände voll zu tun hatten. Scheint ja in Deiner Praxis nicht so ganz der Fall zu sein.

Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, daß das mit den in Rechnung gestellten Terminen zwar überall aushängt, in Wirklichkeit aber nicht rechtens ist, zumal die Berechnungsgrundlage dabei nicht eindeutig ist. Gesetzt den Fall, Du hättest einen Termin für eine Behandlung für sagen wir mal 100 Euro sausen lassen, dürfen sie Dir diesen Betrag nicht in Rechnung stellen, weil sie bei "fristgerechter" Absage den Termin u.U. mit einem weniger kosteneinbringenden Termin hätten füllen können. Äh...ist jetzt was wirr, ne? :eek:

Naja, auf jeden Fall würd ich wirklich mal bei der Verbraucherberatung nachfragen.
Ist ungefähr so ne Sache wie mit den Mietverträgen mit Mindestmietzeit: Ist vom Gesetz her nicht rechtens, aber trotzdem machen Vermieter nach wie vor solche Verträge...
 

Hedwig

Sternenfee
su, emil war krank an dem tag! die agbs sagen: 48 std vorher absagen. wenn die frist nicht eingehalten wird: 50 % stornogebühr, gar nicht absagen 100% (steht in der rechnung).

ich habe mich in dem telefonat dafür entschuldigt, dass ich nicht abgesagt habe. ich weiß nicht, ob du mit deinem kind nicht auchmal tage hast, wos wichtigeres gibt und dir sachen durchgehn?

und wenn das kosmetikstudio nicht mehr lange läuft, dann bestimmt nicht, weil ich mich gegen diese art wehre. behält man so langfristig kunden?

und ein "allerätsch ich sags der presse" ist nicht mein ziel. :eek:
da musst du was missverstanden haben.

mgf
kim
 

Hedwig

Sternenfee
huhu katja,

es ist ein kosmetikstudio, keine praxis :)
am montag hab ich einen termin bei der verbraucherzentrale....
mal sehn.

liebe grüße
kim
 
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