AW: Kindergeld bei 3 - 6 monatigem Auslandsaufenthalt
Das mit dem "unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig" ist wichtig. Alles andere (Wohnung, Konto etc.) ist vollkommen unerheblich. Sonst sind die ganz schnell mit der Einstellung der Zahlung dabei, wobei dann allerdings das Land, wo Ihr Euch aufhaltet, in der Pflicht ist und nach dortigen Regelungen zur Kindergeldzahlung verpflichtet ist (zumindest innnerhalb der EU). Kommt also drauf an, wo Ihr hingeht und was Ihr dort tut.