Kindergeld bei 3 - 6 monatigem Auslandsaufenthalt

sandra

the best of 74
Hallo Ihr Lieben,

ich habe vor evtl. für 3 - 6 Monate ins Ausland zu gehen. Mein Wohnsitz bleibt hier, meine Wohnung bleibt soweit auch erhalten, Versicherungen, Bankkonto usw. ebenso.

Wie schauts mit dem Kindergeld aus?

Liebe Grüße

Sandra
 

La Bimme

Leseratte
Moderatorin
AW: Kindergeld bei 3 - 6 monatigem Auslandsaufenthalt

Das mit dem "unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig" ist wichtig. Alles andere (Wohnung, Konto etc.) ist vollkommen unerheblich. Sonst sind die ganz schnell mit der Einstellung der Zahlung dabei, wobei dann allerdings das Land, wo Ihr Euch aufhaltet, in der Pflicht ist und nach dortigen Regelungen zur Kindergeldzahlung verpflichtet ist (zumindest innnerhalb der EU). Kommt also drauf an, wo Ihr hingeht und was Ihr dort tut.
 
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sandra

the best of 74
AW: Kindergeld bei 3 - 6 monatigem Auslandsaufenthalt

Danke schon mal. :bussi:

Eigentlich ist es ja nur wie ein verlängerter Urlaub - möchte ja auch in D bei meinem AG angestellt bleiben - nur eben unbezahlt für die Zeit.

Ich habe ein Angebot bekommen für ein paar Monate in Spanien leben zu können und solange Tizian noch nicht in die Schule geht, würde mich das sehr reizen.

Sollte es mir dann doch so gut dort gefallen, würde ich hier dann sowieso alles abmelden und meinen Lebensmittelpunkt in Spanien ausrichten. Aber ich bin kein Mensch, der gern ins kalte Wasser springt - ich muss mir das erst mal alles anschauen, wie das dort wirklich ist.
 

La Bimme

Leseratte
Moderatorin
AW: Kindergeld bei 3 - 6 monatigem Auslandsaufenthalt

Wenn Du dort Geld verdienst, das Du versteuern dort musst, kann es gut sein, dass es von D dann kein Kindergeld gibt. Frag doch das Finanzamt, wie Du in einem solchen Falle steuerlich behandelt wirst.
 
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