AW: Kindergarten Kündigung
Hallo
es ist einiges dort vorgefallen, ich weiss nicht ob und wieweit ich das hier offenlegen darf/kann.
Ja ich habe eine Kopie des Betreuungsvertrages. Dort steht:
1. Der Vertrag endet unabhängig von Ferienschließungszeiten mit dem Ende des Kindergartenjahres, in dem der Schuleintritt des Kindes erfolgt. Sollen Schulkinder die Einrichtung besuchen, so bedarf es eines neuen Vertrages. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes.
2. Der Vertrag ist für beide Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar. Zum Ende der letzten drei Monate des Kindergartenjahres, in dem der Schuleintritt erfolgt, ist eine Vertragskündigung nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (z.b. Umzug).
3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der künigenden Vertragspartei ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitpunkts der Vertragsbeendigung als unzumutbar erscheinen lässt. Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.