AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?
Andrea, wir beschäftigen uns gerade mit diesem Thema, hatten bereits einen Notartermin dieszbeüglich. Fakt ist, dass Versicherungssummen aus der gesetzlichen Erbfolge herausfallen. Heisst: der Begünstigte erbt, egal ob er gesetzlich an der Reihe wäre. Setzt ihr die Kinder ein und sind diese nicht volljährig, wird ein Vormund vom Gericht bestimmt.
Allerdings ist es sinnvoller, selbst einen Vormund zu bestimmen, da ja auch für eure Kinder geregelt sein muss, wo sie aufwachsen, solltet ihr jung versterben. (Die Gerichte halten sich üblicherweise an diese Angaben, es sei denn, der angegebene Vormund wäre geistig nicht dazu in der Lage).
Zudem dienen die abgeschlossenen Risikolebensversicherungen mit den eigenen Kindern als Begünstigte ja eigentlich dem Zweck, dass der Vormund sich und das Kind bis Ende dessen Ausbildung verpflegen kann. D.h. angenommen du setzt eine Schwester als Vormund ein, dann würde diese ggf. ihren Job reduzieren oder ganz aufgeben, um sich um eure Kinder kümmern zu können. Und für diese Zeit wird Geld benötigt - für deine Schwester, aber auch für eure Kinder. Somit ist es sinnvoll das Kind/die Kinder als Begünstigte einzutragen, jedoch den Vormund auch darin zu benennen. Damit käme dieser sofort ans Geld und nicht erst, wenn die Kinder 18 sind.
Ansonsten rate ich dringend zu einem Beratungsgespräch bei einem Notar. Es gibt sooo viele Stolperfallen, auf die wir nicht gekommen wären, die uns der Notar aber aufgezeigt hat.
Scheissthema, übrigens.