Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Smee

Familienmitglied
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Ein Schelm, wer böses dabei denkt....


Na klar! Die machen gemeinsame Sache! Bekommt wahrscheinlich ne Umsatzprovision :jaja:
Ich möchte es ja eigentlich wirklich darauf ankommen lassen!


*Evelyn* Ein unfreundlicher, sichtlich gernervter Mann vom Mieterschutzbund hat mir bei einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass wir renovieren müssen!
Nach einer weiteren Telefonberatung hat mir ein anderer gesagt, dass wir auf gar keinen Fall renovieren müssen, sollten es auch schriftlich bekommen! Dieses ist aber nie passiert...darum haben wir nochmals geschrieben und um eine dritte, unabhängige Meinung gebeten! Darauf schrieb der erste wieder, dass wir es auf jeden Fall zu tun hätten!!! Die Mitgliedschaft wird nach Auszug auf jeden Fall wieder gekündigt...Sauhaufen!!!:bruddel:

:bussi: Simone
 

Smee

Familienmitglied
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Evelyn, Deinen Haus-u. Hofmaler werde ich auf jeden Fall mal kontaktieren!!!:)
 

Evelyn

Bibi Blocksberg
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Ach, menno - so ein Durcheinander.

Ich frage Dieter nochmal explizit - wenn du magst. Er müsste mehr wissen.


LG, Evelyn
 

Evelyn

Bibi Blocksberg
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Ja, kontaktiere ihn und richte schöne Grüße von uns aus :jaja: !!
 

Evelyn

Bibi Blocksberg
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Äh, das geht jetzt nicht zum Kopieren:


Parkettschäden - wer zahlt?

Abnutzungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Mieter nicht zu vertreten. Für darüber hinausgehende Schäden an der Mietsache haftet der Mieter jedoch unbegrenzt und unabhängig von vertraglichen Regelungen.
Die Abgrenzung bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Insbesondere bei Bodenbelägen, z. B. Parkettböden ist oftmals strittig, ob eine vertragsgemäße Abnutzung oder ein vom Mieter zu ersetzender Schaden vorliegt.
Hierzu hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es sich bei Kratzern und Scharren im Parkett einer Wohnung jedenfalls dann um vertragsgemäße Abnutzungen handelt, wenn diese im Eingangsbereich der Wohnung vorliegen, da dieser zwangsläufig stark beansprucht ist.
Anders werden Verschlechterungen des Parkettbodens zu beurteilen sein, die bei sorgsamen Umfang vermeidbar gewesen wären, z. B. Schleifspuren von Möbeln, Wasserflecken, tiefe Schrammen u. ä.. Insofern ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung des Parkettbodens zu tragen.

Eine generelle Verpflichtung des Mieters, den Parkettboden bei Beendigung des Mietverhältnisses - unabhängig von vorliegenden Schäden - abschleifen und versiegeln zu lassen, kann bei Vermietung von Wohnraum jedenfalls formularvertraglich nicht vereinbart werden (OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.10.2003, I-10 U 46/03, WuM 2003, S. 621).
 
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