AW: Kann beim KFZ Versicherungsnehmer ein anderer als Halter sein ?
Kann beim KFZ Versicherungsnehmer ein anderer als Halter sein ? Wenn ja wie ändert man das ? Was kostet es ?
Was möchtest du denn ändern? Den Versicherungsnehmer oder den Halter?
Wenn es um den VN geht, dann musst zu als allererstes mal die Kündigungsfrist des alten Vertrages einhalten. Danach kann der Wagen wieder neu versichert werden mit einem anderen VN. Dieser muss eine gültige Fahrerlaubnis für das zu versichernde Fahrzeug haben. Das ist Voraussetzung. Sonst ist es kein Problem - zumindest versicherungstechnisch. Zuschläge werden in der Regel nicht genommen, aber es kann vorkommen, dass es einen Bonus gibt, wenn VN=Halter. Das machen mittlerweile viele Gesellschaften.
Ich würde mich allerdings sehr hüten, für irgendjemanden (außer Mann und Kind) einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben für ein Fahrzeug, was ich nicht fahre und mir auch nicht gehört. Zahlt der Halter und Fahrer nicht, haftet der VN. Und zwar mit allen Konsequenzen. Dabei kann er noch nicht einmal hingehen und einfach das Fahrzeug abmelden, das kann nur der Halter. Für jeden Schadenfall gehen die eigenen Prozente unwiderruflich hoch. Gibt es einen Schaden, wo die Versicherung aus der Leistungspflicht raus ist, greift man selber in die Tasche. Z.B. der Halter fährt betrunken mit dem Fahrzeug und verursacht einen Personenschaden. Die Versicherung zahlt zwar erstmal dem Opfer den Schaden, fordert aber dann Regress. Beim Versicherungsnehmer!
Oder soll der Halter geändert werden?
Liebe Grüße
Angela