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Tulpinchen

goes Hollywood
...nur mal eben so aus eigener Erfahrung:
Wenn man mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist, würde ich mir das mit dem gemeinsamen Sorgerecht sehr gut überlegen.

Stefan und ich waren bei Marlenes Geburt auch nicht verheiratet. Das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist bei uns irgendwie nie zur Sprache gekommen. Wir dachten damals auch irgendwie, daß der Vater das automatisch mit Anerkennung der Vaterschaft bekommt.
Ist aber nicht so und mittlerweile kann ich nur sagen "Gott sei Dank!".

Nicht, daß ich Stefan das gemeinsame Sorgerecht nicht gönnen würde. Aber wenn beide das Sorgerecht haben, müssen bei bestimmten Formalitäten auch immer beide persönlich zu Ämtern etc. gehen (z.B. für den Kinderausweiß bzw. das Eintragen in den elterlichen Paß).

Stefan und ich haben uns mittlerweile getrennt und ich bin von Hessen wieder zurück nach NRW gezogen. Wenn ich mir vorstelle, Stefan müßte jetzt als "Sorgerechtteilhaber" für jeden Pups hier anreisen, um seine Unterschrift irgendwo drunter pflanzen...das würd ja gar nicht gehen! Vollmacht oder so reicht nämlich nicht.

Überlegt Euch also sehr gut, warum Ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt und ob es Euch wirklich Vorteile bringt.
 

Nessie

Gehört zum Inventar
Neil und ich waren ja auch nicht verheiratet...Neil hat die Vaterschaft anerkannt, Sean hat sowohl Neils Nachnamen als auch auch beide Staatsbürgerschaften (ok bei euch jetzt nicht relevant) trotzdem habe ich das alleinige Sorgerecht.Das ist jetzt auch ganz gut so. Also wenn sie nicht vorhaben sowieso zu heiraten, würd ich das mit der gemeinsamen Sorge erstmal lassen. Man weiß nie, was kommt. Wenn sie allerdings nach der Geburt des Kindes heiraten wollen, würde ich ihnen raten, dem Kind gleich den Namen des Vaters zu geben, denn das wird dann erst wieder so viel Papierkram, wenn es erst den Namen deiner Schwester kriegt und später dann den gemeinsamen Namen haben soll..
 
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