Hallo
ich kann es nur noch einmal raten: professionelle Hilfe suchen!
Auch wenn es gut gemeint ist: einige der Antworten hier sind einfach falsch. Z.B. besteht nicht grundsätzlich eine Renovierungsverpflichtung (Streichen von Türen und Wänden etc.), auch wenn dies im Mietvertrag steht. Man kann Deine Frage nur mit Kenntnis des MIetvertrags und der Umstände des Einzelfalls beantworten.
Es gibt zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Klauseln, aber sehr oft sind diese gerade, was die Endrenovierung angeht, unwirksam.