Experten für Mietrecht aufgepasst! Dringende Frage!

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo ihr lieben,

heute muss ich für Freunde etwas fragen. Es ist so, dass sie im Frühling ein Haus gebaut haben und nun Pobleme haben, ihre Wohnung abzugeben.

Folgendes:

Fristgerechte Kündigung.
Von der Vermieterin wurde ihnen folgende Arbeiten auferlegt:

- Streichen der Wände und Decken
- Streichen und abschleifen der Türen
- Reinigen der Heizkörper und streichen
- Ölen der Fenster
- neuer Klopapierhalter / Handtuchhalter WC- Sitz
- Defekte Türen und Zargen ersetzen
- die Glaseinfassung der Küchentür erneuern


So, gewohnt haben sie in der Wohung seit 12 Jahren. Die Vermieterin möchte die Kaution in höhe von rund 1500 Euro behalten um die Schäden zu beheben. Allerdings haben die Mieter alles renoviert, was sie konnten.
Zudem kriegen sie wohl bald einen Stapel Rechnungen um auch diese zu begleichen, sofern die Kaution nicht reicht.

eine weitere Frage, kann die Vermieterin das Geld von der Betriebskosten Abrechnung einbehalten?


Vielen Dank im vorraus!

Grüssle Sabrina
 
S

Schnabeltier

Hallo Sabrina,
Dein Anliegen ist ja gut gemeint, aber man kann nicht eben mal so per Ferndiagnose ohne Kenntnis des genauen Falls einen Rat geben. Man muß in jedem FAll den Mietvertrag lesen und sich alle Details anhören. Eine Antwort auf Dein Posting zu geben, wäre aus meiner Sicht höchst unseriös. Wenn Deine Freunde jetzt hier einen Rat bekämen, hätten sie keine Gewißheit, daß dieser richtig ist und nicht möglichweise einen Rechtsstreit auslöst. An wen wollen Sie sich denn dann wenden????

Deine Freunde sollten sich im Zweifel von einem Anwalt oder dem Mieterschutz beraten lassen.
 

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo Ina,

danke für deine Antwort. Natürlich haben unsere Freunde nicht vor, zur Vermieterin zu rennen mit dem Auszug aus diesem Posting! Was wir wissen möchte ist, ob das ganze überhaupt rechtlich ok ist, was die Vermieterin da verlangt.

Vielleicht weiss jemand, ob nach 12 Jahren tatsächlich die Mieter neue Türen bezahlen müssen! :verdutz:

Was darf die Vermieterin alles verlangen, nachdem die Wohung 12 Jahre "gebraucht" wurde, sprich natürliche Abnützung einfach da ist!

Grüssle Sabrina
 

sandra1602

Dauerschnullerer
Hallo Brini, also wir hatten mit dem letzten Vermieter ähnliche Probleme.

- Streichen der Wände und Decken => ist ok kamen wir auch nich drumrum

- Streichen und abschleifen der Türen => kommt drauf an, was es für
Rahmen und Türen sind. Wenn im Holz arge Dellen und Schrammen sind
muss das wohl sein. Bei Metall entweder schrubben oder streichen. Sollten
sie allerdings nach so langer Mietzeit normal abgewohnt aussehen ist das
Vermieter Sache.

- Reinigen der Heizkörper und streichen => säubern ja aber streichen?
- Ölen der Fenster => meines Wissens Sache des Vermieters

- neuer Klopapierhalter / Handtuchhalter WC- Sitz => wenns nicht im
Mietvertrag steht nicht. Gehört nicht zur Pflichtausstattung wie ein
Waschbecken z.B.

- Defekte Türen und Zargen ersetzen
- die Glaseinfassung der Küchentür erneuern => beides nach so langer Zeit
Vermieter Sache, solange es normale Verschleißerscheinungen sind und
nicht mutwillig "zerstört" wurde.

Das Geld der in voraus gezahlten Betriebskosten darf sie nicht einbehalten.

So das mal so ohne die genauen Umstände zu kennen. Garantieren kann ich dir nix aber so wurde es von unserer Anwältin gehandhabt. Zunächst sollten deine Bekannten auf jeden Fall einen Anwalt der sich im Mietrecht auskennt suchen. Der wird wissen was zu tun ist und die Vermieterin wird sicherlich nachgeben. Wenn auch nur in einigen Punkten. Mal ehrlich als Vermieter würde ich mir auch das Geld sparen wollen und versuchen alles vom Mieter erledigen zu lassen.

Mfg Sandra
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
Ich kann in diesem Fall nur raten, sich umgehend an den örtlichen Mieterverein zu wenden. Da wird man auf alle Fälle kompetent beraten!

www.dmb.de

Ich spreche aus eigener Erfahrung, ich hatte bisher fast immer Ärger mit meinen bisherigen Vermietern, und dort habe ich die Hilfe bekommen, die ich brauchte.

In dem beschriebenen Fall stellt die Vermieterin auf jeden Fall unangemessene Forderungen, und nicht alles, was im Mietvertrag festgelegt ist, ist bindend, soviel weiss ich.

Viel Erfolg!
 
B

BuchLiesel

Sarah05 hat gesagt.:
... Streichen der Wände und Decken => ist ok kamen wir auch nich drumrum STIMMT

- Streichen und abschleifen der Türen => kommt drauf an, was es für
Rahmen und Türen sind. Wenn im Holz arge Dellen und Schrammen sind
muss das wohl sein. Bei Metall entweder schrubben oder streichen. Sollten
sie allerdings nach so langer Mietzeit normal abgewohnt aussehen ist das
Vermieter Sache. STIMMT NICHT. Für Türen gelten ebenso Fristen, wie für Wände. Es sind, glaube ich, fünf oder sieben Jahre. Genau weiß ich das nicht, kann ich zu Hause aber nochmal gucken.

- Reinigen der Heizkörper und streichen => säubern ja aber streichen? Für das Streichen der Heizkörper gelten ebenfalls Fristen. Es kann also sein, daß die Heizkörper gestrichen werden müssen.

- Ölen der Fenster => meines Wissens Sache des Vermieters Glaube ich auch.

- neuer Klopapierhalter / Handtuchhalter WC- Sitz => wenns nicht im
Mietvertrag steht nicht. Gehört nicht zur Pflichtausstattung wie ein
Waschbecken z.B. STIMMT

- Defekte Türen und Zargen ersetzen
- die Glaseinfassung der Küchentür erneuern => beides nach so langer Zeit
Vermieter Sache, solange es normale Verschleißerscheinungen sind und
nicht mutwillig "zerstört" wurde. STIMMT

Das Geld der in voraus gezahlten Betriebskosten darf sie nicht einbehalten. STIMMT

...

Im Grunde ist so, daß der Vermieter das Recht hat, die Wohnung so zu übernehmen, wie er sie übergeben hat.

Ursula :V:
 

schnurzel

Dauerschnullerer
nicht alles, was im Mietvertrag festgelegt ist, ist bindend

das vielleicht nicht... aber als wir z. B. den Mietvertrag unterschrieben haben, haben wir uns auch damit einverstanden erklärt, dass wir - wenn wir wieder ausziehen, die Tapeten abreissen müssen. Wir würden das auch machen, im Falle eines Auszuges, ob wir müssten oder nicht. Denn die Rennerei zum Mieterbund und Anwalt möchten wir uns ersparen.

Ich glaube, unsere Vermieter waren bisher mit fast jedem Mieter in diesem Haus schon vor Gericht :nix: - da haben wir einfach kein Bock drauf.
Wir haben damals, als wir einzogen. Ein Protokoll gemacht, was hier alles nicht ordentlich hinterlassen wurde (und das auf Wunsch der Vermieter, die dieses Protokol dann nachher vor Gericht gelegt haben) - somit können die uns nicht für Schäden, die vorher entstanden sind, haften lassen.

Ich weiß z. B. von ehem. Bekannten (die haben eine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft gemietet) - die mussten beim Auszug alle Türrahmen und Fußleisten streichen und auch die Heizung streichen. Und die Tapeten mussten auch ab. Ob jetzt auch die Decke gestrichen werden musste weiß ich nicht mehr.

Eine Arbeitskollegin von mir musste in der Wohnung alle Wände weiß streichen (Rauhfaser) und den Parket reinigen u. polieren.
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
Denn die Rennerei zum Mieterbund und Anwalt möchten wir uns ersparen.

Ja, so dachte ich viel zu lange. Aber dann habe ich mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo ich 760 Euro nachzahlen sollte, und damit bin ich dann doch zum Mieterschutzbund gegangen. Nach der Prüfung waren es dann nur noch knapp 200 Euro... Und das für einen - im Verhältnis dazu stehenden - günstigen Jahresbeitrag.

Gerade wenn es auch um solche Fragen geht wie "wozu bin ich beim Auszug verpflichtet" helfen sie einem sehr. Die meisten Mieter lassen sich durch erfundene Klauseln schrecken und machen viel mehr, als sie müssten.

Sollte es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen, kriegt man den Anwalt vom Verein gestellt.

Man muss halt abwägen, um wieviel Geld/ Aufwand es geht und ob es sich lohnt, meistens tut es das jedoch in diesen Fällen.
 
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