Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage: ich bin nach der Geburt meines jüngsten Sohnes (08.08.07) direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegeangen (Vollzeit). Nun überlege ich mir, im August für eine Jahr nachträglich diese Elternzeit zu nehmen, allerdings mit enweder 20-Stunden oder 30-Stunden Arbeit pro Woche.
Weiß einer, ob es überhaupt möglich ist, jetzt mit dem Wunsch zu kommen, oder habe ich meinen rechtlichen Anspruch darauf schon verloren?
Viele liebe Grüße,
Haida
ich habe mal eine Frage: ich bin nach der Geburt meines jüngsten Sohnes (08.08.07) direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegeangen (Vollzeit). Nun überlege ich mir, im August für eine Jahr nachträglich diese Elternzeit zu nehmen, allerdings mit enweder 20-Stunden oder 30-Stunden Arbeit pro Woche.
Weiß einer, ob es überhaupt möglich ist, jetzt mit dem Wunsch zu kommen, oder habe ich meinen rechtlichen Anspruch darauf schon verloren?
Viele liebe Grüße,
Haida