AW: Düsseldrofer Tabelle - welche gilt?
Aber es ändert sich dann doch bei beiden was. Der eine muss mehr/weniger zahlen und der andere kriegt mehr/weniger!
Oder verstehe ich dass so, wenn ich mehr kriege, melde ich mich und er sich mit Sicherheit nicht. Und wenn ich weniger kriege melde ich mich nicht aber er schon wenn er es weiss?
Oh sorry, das bezieht sich nur auf den Ehegattenunterhalt. Ist für den Kindesunterhalt natürlich absolut uninteressant.
Mit "bewegen" meinte ich, wenn sich bei seinem Einkommen was ändert, muss er die Neuberechnung anstreben, wenn sich bei deinem Einkommen was ändert, bist du dran.
und noch was: Lt. neuer Tabelle kriege ich 402€. Da muss ich noch 77€ Kindergeld abziehen? Also kriegte ich 325€? Demnach kriege ich ja dann 9€ zu wenig. Gilt es noch immer, dass wenn nur für 1 Person Unterhalt gezahlt wird, man in die 2.höhere Stufe rutscht mit dem Einkommen? Berechnet ist ja der Unterhalt für 3 Unterhaltsberechtigte. So war es damals bei uns.
Mit der Berechnung liegst du richtig.
Das mit der Hochstufung bei wenigen Unterhaltsberechtigten haben wir jetzt auch gehabt. Allerdings nur solange wie sein Kind noch nicht da ist. Danach fällt er automatisch wieder runter.
Aber ob das eine rechtliche Grundlage hat, weiss ich nicht. Das kann dir wohl nur ein RA sagen.
uahh... wenn ich die Tabelle sehe, schießen mir die Tränen in die Augen :-(
Jepp. Mir auch.
Vor allem kann ich nicht verstehen, warum das anteilige Kindergeld abgezogen wird. O.k. wenn der Vater sich regelmäßig und gut kümmert, keine Frage.
Aber mein Ex holt die Kinder ganze zweimal im Monat zu einem Tagesausflug. Da hat er doch kaum Ausgaben.
Aber trotzdem wird es abgezogen. :ochne:
Aber das ist eine andere Sache :rolleyes:
LG
Claudia