Babuu
Gehört zum Inventar
Huhuuu ihr lieben!
Angeregt durch die blöde Aussage meines Vermieters " ich hätte meine Aufsichtspflicht verletzt weil mein 8-jähriger Sohn und meine 4-jährige Tochter im Garten und auf dem Hof alleine spielen" mache ich mir schon Gedanken da drüber!
Ich habe sogar den Polizisten bei dem wir heute waren drauf angesprochen wie er das sieht bzw. wie das rechtlich so ist mit der Aufsichtspflicht.........einfach weil es mich eben interessiert und ich mich vor den Kopf gestoßen gefühlt habe.
Der Polizist meinte Aufsichtspflichtverletzungen sind eher in Versicherungsfällen relevant...........und ich würde nix falsch machen.......
trotzdem interessiert mich wie IHR denkt.Ab wann ist es bei euch eine Verletzung der Aufsichtspflicht und ab wann sollte man sein Kind auch "loslassen"??
Meine Kinder spielen oftmals alleine draußen........aber nur gemeinsam.Das heißt der große mit fast 9 achtet auf die kleiner fast 5.Wenn der große mal alleine loszieht- also zum Kumpel ein paar Häuser weiter- muss die süße dableiben (also im Garten oä).Ich schaue öfter raus und möchte auch dass die Kids sich hin und wieder zwischenmelden (erstens zum was trinken und zweitens um zu sehen ob alles okay ist ).tun sie das nicht ruf ich zumindest mal raus und warte ob ein "ja was ist" zurückkommt*gg*!
Der große geht seit der ersten Klasse (bis auf die ersten Monate) alleine zur Schule.....die kleine wird in den Kiga gebracht.
Der große darf auch mal alleine was einkaufen ( 1x über die Straße ) und auch mal für ne Stunde alleine zu Hause bleiben.
Ich gebe zu, ich lasse erst seit kurzem etwas lockerer,......aber das hat bei mir eher mit meiner Vergangenheit und meinem "Beschützerinstink" zu tun.Ich habe diverese nicht so schöne Dinge erlebt und ich habe ein Problem meine Kinder loszulassen aus Angst ihnen könnte auch sowas passieren.........
aber eine Glucke will ich auch nicht sein
puuuh- sorry- ich hab die Frage mal wieder ewig ausgedehnt...........
aber ich freu mich auf eure Antworten
Angeregt durch die blöde Aussage meines Vermieters " ich hätte meine Aufsichtspflicht verletzt weil mein 8-jähriger Sohn und meine 4-jährige Tochter im Garten und auf dem Hof alleine spielen" mache ich mir schon Gedanken da drüber!
Ich habe sogar den Polizisten bei dem wir heute waren drauf angesprochen wie er das sieht bzw. wie das rechtlich so ist mit der Aufsichtspflicht.........einfach weil es mich eben interessiert und ich mich vor den Kopf gestoßen gefühlt habe.
Der Polizist meinte Aufsichtspflichtverletzungen sind eher in Versicherungsfällen relevant...........und ich würde nix falsch machen.......
trotzdem interessiert mich wie IHR denkt.Ab wann ist es bei euch eine Verletzung der Aufsichtspflicht und ab wann sollte man sein Kind auch "loslassen"??
Meine Kinder spielen oftmals alleine draußen........aber nur gemeinsam.Das heißt der große mit fast 9 achtet auf die kleiner fast 5.Wenn der große mal alleine loszieht- also zum Kumpel ein paar Häuser weiter- muss die süße dableiben (also im Garten oä).Ich schaue öfter raus und möchte auch dass die Kids sich hin und wieder zwischenmelden (erstens zum was trinken und zweitens um zu sehen ob alles okay ist ).tun sie das nicht ruf ich zumindest mal raus und warte ob ein "ja was ist" zurückkommt*gg*!
Der große geht seit der ersten Klasse (bis auf die ersten Monate) alleine zur Schule.....die kleine wird in den Kiga gebracht.
Der große darf auch mal alleine was einkaufen ( 1x über die Straße ) und auch mal für ne Stunde alleine zu Hause bleiben.
Ich gebe zu, ich lasse erst seit kurzem etwas lockerer,......aber das hat bei mir eher mit meiner Vergangenheit und meinem "Beschützerinstink" zu tun.Ich habe diverese nicht so schöne Dinge erlebt und ich habe ein Problem meine Kinder loszulassen aus Angst ihnen könnte auch sowas passieren.........
aber eine Glucke will ich auch nicht sein
puuuh- sorry- ich hab die Frage mal wieder ewig ausgedehnt...........
aber ich freu mich auf eure Antworten