Aufenthaltsbestimmungsrecht

Glace

nächtliche Muse
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Macht euch Bitte auch in Norwegen schlau.
Meines wissens nach dürfen Kinder unter 18, auch wenn die Mutter das ASR hat nur Einwandern wenn der andere Elternteil seine Unterschrift dazu gegeben hat.



LG Katja
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Oh OK nicht ganz richtig :

Bei Kindern, wenn Mutter und Vater sorgeberechtigt sind und nur ein Elternteil eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für Norwegen hat oder erhält: Einwilligungserklärung des im Herkunftsland lebenden Elternteils, dass das Kind nach Norwegen umziehen kann. Wenn der in Norwegen lebende Elternteil allein sorgeberechtigt ist, muss dies nachgewiesen werden.


Quelle: http://www.udi.no/upload/Spraak/Tysk/FaktaarkFamilieinnvandringTysk.pdf



Richtig ist, wenn beide Sorgeberechtigt sind benötigt sie die Unterschrift.
Ansonsten den Nachweiß das sie das Alleinige Sorgerecht hat.


LG Katja
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ich würd mich da auch erkundigen. Bei mir ist es z.b. so, daß wir wohl gemeinsames Sorgerecht haben, mit extra Klausel, daß ich das ABR alleinig habe und auch wichtige Entscheidungen alleine ohne Exs Unterschrift treffen darf. Da das anders sonst alles viel zu umständlich für uns wäre.
 

anne1903

Gehört zum Inventar
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Vielen Dank

Ok das kann sie nachweisen. Sie wird sich informieren bevor sie geht. :jaja:
Sie hat ja den Vorteil das unsere Eltern da sind. Dann geht das ganze leichter/schneller.

Danke
 
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