Aufenthaltsbestimmungsrecht

anne1903

Gehört zum Inventar
Hallo

es geht um meine Schwester. Sie hat für J. das alleinige Sorgerecht. Sie hat sich im letzten Jahr von ihrem Freund (Vater von J.) getrennt. Sie waren nicht verheiratet. Jetzt ist es so das meine Schwester bis zum Sommer nach Norwegen ausgewandert sein will. Sie hat hier keine Perspektiven, sie wird im April wieder Arbeitslos, muss sich eine neue Wohnung suchen, weil meine Eltern jetzt das Haus verkauft haben, etc.

Jetzt ist die Frage inwieweit der Vater des Kindes mitbestimmen darf wo sich der Junge aufhält. Jetzt wo meine Schwester weg will, will er sich aufeinmal selbst um J. kümmern obwohl er den Jungen nie wollte und auch jetzt froh ist wenn er ihn wieder abgeben kann... :nix:


Wo kann man sich schlaulesen? Habt ihr Tips?
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ich würde mal beim Jugendamt nachfragen.

Aber da sie das alleinige Sorgerecht hat, dürfte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Sag ich jetzt mal so, hab aber keine Nachweisquelle.

Ich weiss nur, dass ich die Erlaubnis meines Ex-Mannes einholen müsste für einen Umzug. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Aber wie gesagt, sie soll mal beim JA anrufen. Die können ihr am besten weiterhelfen.

LG
Claudia
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Jugendamt.

Denn im Endeffekt ist es völlig egal, was der Vater hat, Wichtig ist, das die Mutter verpflichtet ist, den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern.
Ob das nach der Auswanderung noch Möglich ist bleibt fraglich.
Dem Kind steht ein regelmässiger Umgang mit dem Vater zu, und die Mutter hat dafür zu sorgen das dieser auch gewährleistet ist.

Ein Umzug ins Ausland, ohne vorherigem Termin beim Jugendamt, bei dem man sich nach allen Seiten hin absichert, das einem das nciht negativ ausgelegt werden kann, gleicht in meinen Augen einer Kindesentziehung.

Und ich kann mir nicht vorstellen, das deine Schwester Lust auf Probleme hat, daher muss sie das vorher alles mit dem JA abklären..:winke:
 

anne1903

Gehört zum Inventar
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Danke schonmal

@nadin nee sie will schon alles abklären vorher. Der Vater kann den Jungen sehen wann immer er will, nur wirds halt alles etwas Kostenintensiver und nicht mehr sooo regelmässig ( was es jetz aber auch nicht ist ). Er will nicht das sie mit dem Jungen so weit weg zieht. ( auf einer Seite verständlich... )

Eine Wohnung und Arbeit hätte sie dort schon...

Ich werd ihr sagen das sie einen Termin mit dem Jugendamt aus macht.
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
Zuletzt bearbeitet:

Volleybap

Herzkönig
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Elternteil hat das ABR, bei dem das Kind wohnt, wenn nichts juristisch geklärt ist. Spätestens nach 6 Monaten ist es festgeschrieben, wenn keine gemeinsame Absprache erfolgen konnte.

Zum Grundproblem: Eine Absprache mit JA wäre sicherlich positiv.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ja, das stimmt. Alles ist auf das Wohl des Kindes ausgerichtet. Darum hat theoretisch der gute Chancen, de mit dem Kind in den Untergrun abhaut. Wenn das Kind nach sechs Monaten sich dran gewohnt hat, sind Fakten geschaffen worden. Da muss das andere Eltrnteil schon richtig etwas aufs Tapet bringen bzw. ds Kind muss den Wechsel wollen.

Beim Umzug um den eigenen Unterhalt zu sichern dient dies ja auch dem Wohl des Kindes. So gesehen ist in der obigen Diskussion alles im grünen Bereich.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Mein Ex und ich haben auch gemeinsames Sorgerecht. Trotzdem bin ich vor 4 jahren mit Eileen und meinem jetzigen Mann 350 km entfernt nach hamburg gezogen. Mein Ex hätte bestimmt was gesagt wenn ich es nicht gedurft hätte.
 
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