AW: Abfrage über Kontobewegung?
Was heißt "zurückgeben"? Ich habe die Abbuchung ja gar nicht getätigt, aber ich stehe nun in der Beweispflicht :ochne: .
Was ich damit meinte, war, dass man grundsätzlich Abbuchungen zurcük geben kann, z.B. wenn jemand bei Dir abbucht, wie z.B. eine Versicherung. War die Abbuchung gerechtfertigt, können die natürlich Dir die Rücklastschriftgebühr zusätzlich verlangen. Lastschriften mit Karte (Bezahlung an einer Kasse z.B.) kann man auch zurück geben, aber nur, wenn Du mit Karte und Unterschrift bezahlt hast. Hast Du mit Karte und Pin gezahlt, geht das wiederum nicht.
Ich hatte nur gehofft, dass es mit Gebühren auch geht. Aber der Nachweis der doppelten Gebühr sollte ja nicht so schwer sein, hast ja vermutlich eine Belastung auf dem Konto über den abgehobenen Betrag und zwei mal Gebühren. Das kann ja schon logisch nicht zusammen passen. Damit hättest Du doch schon den Beweis, oder?