Die 2,50€ sind die Gebühren, die die Bank des Vermieters ihm in Rechnung stellt, laut deren Preis-und Leistungsverzeichnis. Also Gebühren für die Rückbuchung, keine Verzugsgebühren oder Schadenersatz,
LG
Heike
Achsoooo. Ich hab das gelesen als "und die 2,50 seine (Gebühren für irgendwas)."
Je nun, die Banken können da an Gebühren nehmen, was sie wollen. Die schreiben das in die AGB und fertig. Ich weiß von einem Fall, da wurden 12(!!!) € Rückbuchungsgebühr abgerechnet. Leider nicht, welche Bank das war.
...was mich immer wieder wundert, ist, dass
bei uns im Büro viele Leute Rückbuchungen veranlassen, statt vorher mal beim Einziehenden nachzufragen.
@Irrlicht, wusstest du nicht, dass das Gebühren kostet, oder dachtest du, die muss der Einzieher tragen? - Ich meine, ich erkläre so oft am Telefon, dass das leider die Bankgebühren sind und ich die leider nicht gutschreiben kann...
Salat