:entsetzt: Echt nur 9 Monate? Wir haben hier diese Einheitsmietverträge - also vorgedruckt - und da steht (ich zitiere): Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes mehr als 10 Jahre vergangen sind.
Lieben Gruß
Ulli