AW: Sowas blödes ...
Ich würde es auch schriftlich einreichen. Ihr habt ja alle Daten, könnt also den Rückstand selbst ausrechnen. Diese Rechnung würde ich detailliert aufführen und einreichen. Mit der Bitte um unverzügliche Korrektur des letzten Bescheides und Hinweis darauf, dass ihr bis dahin die zusätzlichen 8 Euro aussetzt.
Ach so - Einschreiben hilft beim Nachweis. Oder quittieren lassen beim Abgeben.
Katja, der mal Arbeitslosengeld gekürzt wurde, weil sie "angeblich studiert" hat, aber der Sachbearbeiter mal eben die beiden vorliegenden Diplome nicht anerkennen wollte, obwohl sie beglaubigt waren
. Nach einer Eingabe von mir beim Sozialgericht hat sich das dann ganz schnell zu meinen Gunsten erledigt.
und ich will schon seit einem Jahr Bafög freiwillig zurückzahlen, was meinste wie schwierig DAS war, denen das zu verklickern! Die wollten mein Geld nicht, weil die Anspruchsgrundlage nicht gegeben war - ich habs dann einfach überwiesen!