AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft
Naja, Gelder "abzweigen", also sprich, aus dem Bedarf (also dem Geld, was wir an den Hilfeempfänger auszahlen) an irgendwelche anderen Behörden auszahlen. An Vermieter und Energieversorger ist ok, aber eben nicht an andere öffentliche Träger.
Selbst dann nicht, wenn die Kunden das wollen.
Da gabs zu viele Widersprüche und Klagen, wir haben hier in wiesbaden 2 recht rührige Anwälte, die gegen alles und jedes Widerspruch einlegen.
Hilft immerhin, das Gesetz zu verbessern, bzw. Mißsstände in der Umsetzung aufzudecken, ist aber extrem anstrengend.
Deswegen kommen auch die Leute so gern hierher, weil es ihnen hier echt gut geht *seufz*.