Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

ConnyP

Die Harmlose
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Ach so, Unterhalt muss sie selbstverständlich nicht für "fremde" Kinder zahlen, mich wundert, dass er mit Hartz IV überhaupt Unterhalt zahlen muss??? Seit wann das denn?
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Frage zu Kürzung Hartz IV bei Bedarfsgemeinschaft

Ach so, Unterhalt muss sie selbstverständlich nicht für "fremde" Kinder zahlen, mich wundert, dass er mit Hartz IV überhaupt Unterhalt zahlen muss??? Seit wann das denn?

Bei den 105 €, die auf dem Bescheid der beiden ausgewiesen sind, steht was von § 24 SGB II (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld) und dieser Betrag wird direkt vom Amt an das Jugendamt bezahlt. Nach dem jetzigen Bescheid wurde bei beiden der Regelsatz gekürzt und beläuft sich jetzt auf ca. 259 €. Ich hab eigentlich den Bescheid auch so verstanden, dass die Regelleistung "nur" um 190 € (Minderungsbetrag wegen Sanktion) gemindert wird. Wieso das jetzt im Bescheid auf beide so aufgeteilt wird ... keine Ahnung. Aber nach einem Anruf beim Amt wurde meiner Bekannten gesagt, sie würde nur noch 110 € ausbezahlt bekommen, da ihrem Lebensgefährten der Zuschlag gem. § 24 SGB II (also die 105 €, die direkt ans Jugendamt überwiesen werden) ebenfalls gestrichen wurde und von ihrem Regelsatz die 105 € zahlen müsste.

Ich denke, dass da irgendwas nicht stimmt und meine Bekannte es viell. nur falsch verstanden hat.
 
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kolibri

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Und es darf nur der Regelsatz gekürzt werden? Die Leistungen für Unterkunft etc. nicht, oder?
 

happyfrolic

Erklärbär
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Ok, wenn das der Zuschlag war, den die ArGe an JA überwiesen hat - der fällt bei Sanktionen weg, das stimmt also. Und die Sanktionssumme wohl auch, ich bin im Kopfrechnen wohl eher schwach :oops:

Wenn der Zuschlag nun wegen der Sanktionen wegfällt, kann er eben auch nicht mehr überwiesen werden, und die grundsätzliche Geschichte mit den Unterhaltszahlungen sollten sie sich dann wirklich mal erklären lassen :jaja:
 

happyfrolic

Erklärbär
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Und es darf nur der Regelsatz gekürzt werden? Die Leistungen für Unterkunft etc. nicht, oder?


Doch, wenn er so weitermacht, wird ihm wahrscheinlich auch das passieren. Wird dann zwar "nur" anteilig gekürzt, aber den Vermieter wird das nicht interessieren, wer jetzt für die Mietschulden verantwortlich ist :ochne:
 

ConnyP

Die Harmlose
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...wir dürfen GAR KEINE Abzweigungen mehr machen, auch vom Zuschlag nicht - noch nichtmal die 17,- Euro Essensgeld für den Kindergarten, geschweige denn ans Jugendamt :rolleyes:
 

ConnyP

Die Harmlose
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Naja, Gelder "abzweigen", also sprich, aus dem Bedarf (also dem Geld, was wir an den Hilfeempfänger auszahlen) an irgendwelche anderen Behörden auszahlen. An Vermieter und Energieversorger ist ok, aber eben nicht an andere öffentliche Träger.
Selbst dann nicht, wenn die Kunden das wollen.
Da gabs zu viele Widersprüche und Klagen, wir haben hier in wiesbaden 2 recht rührige Anwälte, die gegen alles und jedes Widerspruch einlegen.
Hilft immerhin, das Gesetz zu verbessern, bzw. Mißsstände in der Umsetzung aufzudecken, ist aber extrem anstrengend.
Deswegen kommen auch die Leute so gern hierher, weil es ihnen hier echt gut geht *seufz*.
 
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