AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT
Also ich kenne das so, dass man auf alle Fälle zivilrechtlich noch was machen muss - oder ist das inzwischen nicht mehr aktuell??
Grübelgrüße
Rosi
Zivilrechtliches ergibt sich aus dem BGB und das hat mit der Polizei wenig zu tun.
Was für die Versicherung benötigt wird ist die Tagebuchnummer unter der der Unfall bearbeitet wird.
Zivilrechtliches muß über einen Anwalt geklärt werden. Aber ohne den Unfallverursacher wird es schwierig, denn wenn will man den schadensrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist.
Viele sind der Meinung wen die Polizei zu einem Verkehrsunfall gerufen wird, wird über diese auch automatisch die Schadensregulierung übernommen. D.h. es wird angenommen, dass wir dafür sorgen, dass die gegnerische Seite den Unfall bezahlt egal wie. Aber die Polizei ist dafür da, den Verursacher zu ermitteln und dafür zu Sorgen, dass er entsprechend dem Vergehen belangt wird.
Heist, entweder wird ein Bußgeld fällig oder es fällt unter das Strafrecht, dann gibt es eben eine Anzeige wegen Flucht, Alkohol, fahrlässige Körperverletzung usw...
Aber davon sind zivilrechtliche Forderungen noch nicht abgedeckt, die muß man selbst oder über einen Anwalt geltend machen.
Der Anwalt fordert normalerweise von der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Akte an, um sich einen Überlick zu verschaffen und die Forderung entsprechend zu stellen.