Sabrina
Dauerschnullerer
Hallo und guten Morgen.
Ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Wir haben ja ab 1.8. eine neue Wohnung angemietet. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir die Schlüssel zum 20.7. bekommen, weil wir ja noch renovieren müssen, beide Wohnungen.
Gestern habe ich nochmal mit dem Vermieter telefoniert und auf einmal will er uns den schlüssel nicht mehr eher geben, sondern erst zum 1.8. angry-smiley-055
Nun haben wir ein riesiges Problem. Ach was sag ich, wir haben viele Probleme deswegen.
Wir können unsere alte Wohnung nicht renovieren.
Wir können die neue Wohnung vor Umzug nicht renovieren
Wir können jetzt kein Umzugsunternehmen suchen, das wiederum bedeudet, dass die Arge den Zuschuss für den Umzug nicht auszahlt
Wir müssen für die alte Wohnung einen Monat mehr Miete zahlen, weil der Vermieter hier eigentlich schon einen Nachmieter hat, und wir eigentlich am 31.7. fertig renoviert übergeben müssen.
Im Moment bin ich echt ratlos.
Nun meine Frage. Kann mir jemand sagen, ob es für sowas eine rechtliche bestimmung gibt, dass der Vermieter den Schlüssel eher rausrücken muss, damit der Mieter die neue Wohnung bis zum Mietbeginn überhaupt einzugfähig machen kann? Wenn man renoviert, wohnt man ja nicht unbedingt schon da.
Hoffe, hier kennt sich jemand aus.
LG Sabrina
Ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Wir haben ja ab 1.8. eine neue Wohnung angemietet. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir die Schlüssel zum 20.7. bekommen, weil wir ja noch renovieren müssen, beide Wohnungen.
Gestern habe ich nochmal mit dem Vermieter telefoniert und auf einmal will er uns den schlüssel nicht mehr eher geben, sondern erst zum 1.8. angry-smiley-055
Nun haben wir ein riesiges Problem. Ach was sag ich, wir haben viele Probleme deswegen.
Wir können unsere alte Wohnung nicht renovieren.
Wir können die neue Wohnung vor Umzug nicht renovieren
Wir können jetzt kein Umzugsunternehmen suchen, das wiederum bedeudet, dass die Arge den Zuschuss für den Umzug nicht auszahlt
Wir müssen für die alte Wohnung einen Monat mehr Miete zahlen, weil der Vermieter hier eigentlich schon einen Nachmieter hat, und wir eigentlich am 31.7. fertig renoviert übergeben müssen.
Im Moment bin ich echt ratlos.
Nun meine Frage. Kann mir jemand sagen, ob es für sowas eine rechtliche bestimmung gibt, dass der Vermieter den Schlüssel eher rausrücken muss, damit der Mieter die neue Wohnung bis zum Mietbeginn überhaupt einzugfähig machen kann? Wenn man renoviert, wohnt man ja nicht unbedingt schon da.
Hoffe, hier kennt sich jemand aus.
LG Sabrina
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