Zahlungsaufforderung ohne vorherige Rechnungserhalt - Frage zum Steuerrecht

sonnenblume

Schlumpfine
Hallo:winke:

Ich hätte hier mal eine Frage an die Steuerrechtler unter euch:

Ich habe vor ca. 1 1/2 Wochen etwas bei einem Onlinehändler bestellt. Die Ware wurde auch promt geliefert - soweit ist alles in Ordnung.

Auf dem Lieferschein stand, die Rechnung würde mir mit separater Mail zugehen. Was ich erhalten habe, war jedoch eine Bestellübersicht mit Zahlungsaufforderung, aber keine ordentliche Rechnung.

Da ich unbezahlte Rechnungen auf den Tod nicht leiden kann und das Zahlungsziel diesen Freitag ablaufen würde, habe ich nun bei dem Versandhändler angerufen und nach der _für mich _ noch ausstehenden Rechnung gefragt.
Mir wurde nun gesagt, dass die Bestellübersicht die Rechnung sei und ich unter Angabe der Bestellnummer bezahlen soll.

Ich habe damit zwar kein direktes Problem - außer der Bezeichnung "Rechnung" und der Rechnungs-Nr. sind auch alle notwendigen Daten aufgefürt, ich störe mich jedoch sehr an dieser für mich merkwürdigen Handhabe, zumal auf der Bestellübersicht kein Steuersatz angegeben ist (nur der Vermerk: enthält Betrag xxx Euro MwSt).

So weit ich informiert bin, muss auf einer Rechnung der Steuerbetrag UND der Steuersatz aufgeführt sein.

Lange Rede - kurzer Sinn: Ist eine solche "Rechnung" steuerrechtlich betrachtet überhaupt zulässig?
 

Kathi

Dino
AW: Zahlungsaufforderung ohne vorherige Rechnungserhalt - Frage zum Steuerrecht

Das sieht für mich nach Steuerhinterziehung seitens des Händlers aus :nix: In der Gastronomie ist das wohl üblich, keine Rechnung auszustellen und damit den Statt zu betuppen: http://www.zeit.de/2014/09/steuerhinterziehung-gastronomie

Ich würde daruf bestehen, eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. zu erhalten.
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Zahlungsaufforderung ohne vorherige Rechnungserhalt - Frage zum Steuerrecht

In diese Richtung gingen auch meine ersten Gedanken... :sagnix:.

In der Gastronomie kann ich mir diese Art von Steuerhinterziehung sehr gut vorstellen, da die entsprechenden Belege und die Barzahlung nirgends registriert werden; aber bei einem Versandhandel werden die Zahlungseingänge per Überweisung verbucht (inkl. der MwSt). Die vom Kunden bezahlte MwSt. taucht doch aber irgendwo in der Buchhaltung auf, zumindest gibt es einen Überschuß :???:. Das muss doch jemandem auffallen?

Ich warte mal auf die Bestätigung des Zahlungseingangs (habe ich zumindest bei meiner letzten Bestellung dort erhalten), dann frage ich nach einer Rechnung.
 

Nemo

nah am See
AW: Zahlungsaufforderung ohne vorherige Rechnungserhalt - Frage zum Steuerrecht

Ich würd mal nicht auf Steuerhinterziehung tippen, denn dann gäbs auch keine schriftlichen Bestellunterlagen. Ich denk es ist eher Unerfahrenheit. Ich staune immer wieder womit die Leute sich so selbständig machen ohne vorher mal mit einem Steuerberater zu sprechen. Und solang sich keiner beschwert macht man halt so wie man meint...und spart sich das Geld für den Berater...Wenn du die Rechnung für die Buchführung brauchst würd ich auf eine ordnungsgemässe Rechnung bestehen. Wenn es dir nur um die Gewährleistung geht da reicht denke ich auch die Bestellung mit Zahlungsnachweis.
Viele Grüsse
Sandra
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Zahlungsaufforderung ohne vorherige Rechnungserhalt - Frage zum Steuerrecht

Danke Nemo.
Bei einem kleinen Untenehmen würde ich mir keinen Kopf darum machen.
Klar, mir kann es letztendlich egal sein. Ich habe bezahlt und der Kauf ist somit für mich abgeschlossen.
Mich wundert die Sache nur deshalb, da es ein großer Versandhandel ist. Da sollte man eigentlich davon ausgehen, dass dieses Unternehmen entsprechende Berater im Hause haben bzw. fällt mir da der Gedanke an "Unerfahrenheit" einfach sehr schwer.
 
Oben