sonnenblume
Schlumpfine
Hallo
Ich hätte hier mal eine Frage an die Steuerrechtler unter euch:
Ich habe vor ca. 1 1/2 Wochen etwas bei einem Onlinehändler bestellt. Die Ware wurde auch promt geliefert - soweit ist alles in Ordnung.
Auf dem Lieferschein stand, die Rechnung würde mir mit separater Mail zugehen. Was ich erhalten habe, war jedoch eine Bestellübersicht mit Zahlungsaufforderung, aber keine ordentliche Rechnung.
Da ich unbezahlte Rechnungen auf den Tod nicht leiden kann und das Zahlungsziel diesen Freitag ablaufen würde, habe ich nun bei dem Versandhändler angerufen und nach der _für mich _ noch ausstehenden Rechnung gefragt.
Mir wurde nun gesagt, dass die Bestellübersicht die Rechnung sei und ich unter Angabe der Bestellnummer bezahlen soll.
Ich habe damit zwar kein direktes Problem - außer der Bezeichnung "Rechnung" und der Rechnungs-Nr. sind auch alle notwendigen Daten aufgefürt, ich störe mich jedoch sehr an dieser für mich merkwürdigen Handhabe, zumal auf der Bestellübersicht kein Steuersatz angegeben ist (nur der Vermerk: enthält Betrag xxx Euro MwSt).
So weit ich informiert bin, muss auf einer Rechnung der Steuerbetrag UND der Steuersatz aufgeführt sein.
Lange Rede - kurzer Sinn: Ist eine solche "Rechnung" steuerrechtlich betrachtet überhaupt zulässig?

Ich hätte hier mal eine Frage an die Steuerrechtler unter euch:
Ich habe vor ca. 1 1/2 Wochen etwas bei einem Onlinehändler bestellt. Die Ware wurde auch promt geliefert - soweit ist alles in Ordnung.
Auf dem Lieferschein stand, die Rechnung würde mir mit separater Mail zugehen. Was ich erhalten habe, war jedoch eine Bestellübersicht mit Zahlungsaufforderung, aber keine ordentliche Rechnung.
Da ich unbezahlte Rechnungen auf den Tod nicht leiden kann und das Zahlungsziel diesen Freitag ablaufen würde, habe ich nun bei dem Versandhändler angerufen und nach der _für mich _ noch ausstehenden Rechnung gefragt.
Mir wurde nun gesagt, dass die Bestellübersicht die Rechnung sei und ich unter Angabe der Bestellnummer bezahlen soll.
Ich habe damit zwar kein direktes Problem - außer der Bezeichnung "Rechnung" und der Rechnungs-Nr. sind auch alle notwendigen Daten aufgefürt, ich störe mich jedoch sehr an dieser für mich merkwürdigen Handhabe, zumal auf der Bestellübersicht kein Steuersatz angegeben ist (nur der Vermerk: enthält Betrag xxx Euro MwSt).
So weit ich informiert bin, muss auf einer Rechnung der Steuerbetrag UND der Steuersatz aufgeführt sein.
Lange Rede - kurzer Sinn: Ist eine solche "Rechnung" steuerrechtlich betrachtet überhaupt zulässig?