würdet ihr...

kieselchen

Edelsteinchen
.... wenn ihr eine Buchbestellung gemacht habt und diese verschweisst ist in Folie,
diese Folie öffnen um genau festzustellen ob das Buch auch das hergibt was ihr euch davon lt. Beschreibung erhofft habt?

:(

ist bei mir gerade aktuell.. habe seit einigen Tagen hier einen Kinder Atlas liegen, lt. Beschreibung klingt der gut.. ich bin mir aber nicht sicher. Würde daher gerne hineinschauen und lesen

Der Kinder Atlas ist aus einem Versandhaus per Internet bestellt worden. Im Buchladen hab ich ihn noch nicht gefunden und bei dem Buchladen den ich kenne ist er noch nicht vorhanden

was würdet ihr machen? müsste ich den Atlas nach öffnen 100%ig behalten, kann ich ihn zurückschicken? was erwartet mich dann schlimmsten Fall?

*unsicheregrübelgrüsse*


.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: würdet ihr...

Kommt auf den Laden an würde ich sagen. Erst einmal denke ich dass man es nicht umtauschen kann. Im Zweifel einfach mal nachfragen!
Ich habe aber mal ein Nintendo DS Spiel gekauft. Zuhause ausgepackt, angefangen zu spielen.... total schrottig das Spiel. Alles gelöscht und zurückgebracht. Habe dann jedoch nur nen Gutschein bekommen. War aber egal da ich in dem Laden oft eingekauft habe.
 

Katzenkind

Gehört zum Inventar
AW: würdet ihr...

sie hat´s aber in einem Internetversandhandel gekauft :rolleyes:

hast Du schon mal in den AGB´s nachgelesen, vll steht da was drin, notfalls mit der Firma per Mail Kontakt aufnehmen und nachfragen

in "normalen" Geschäften verpflichtet ja das Öffnen der Ware zum Kauf, wobei die meisten Geschäfte kulant sind, wenn man vorher nachfragt
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: würdet ihr...

:winke:

in diesem Fall würde ich vorher nachfragen, aber
ich denke, du dürftest es öffnen, denn
das Öffnen der Ware verpflichtet "in normalen Geschäften" keineswegs
zum Kauf, auch, wenn einem das alle weissmachen wollen,
man kann höchstens zum Ersatz der Verpackung verdonnert werden!

LG
Heike
 

kieselchen

Edelsteinchen
AW: würdet ihr...

...

das hab ich gefunden

Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


verstehe ich so, das ich z.b. im Buchladen das Buch öffnen, lesen könnte - somit hier die Folie ohne Probleme entfernen darf..

oder?

.
 

Nats

Jupheidi
AW: würdet ihr...

Also ich seh das so, das du die Katze nicht im Sack kaufen mußt. Und durch das Öffnen der Folie entsteht ja auch keine Wertminderung.

Aber im Zweifelfall würde ich die Firma auch anschreiben oder anrufen.

LG
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: würdet ihr...

:winke:

da lag ich doch schon ganz richtig, denke ich,
das seh ich auch so, eine Prüfung im Ladengeschäft wäre das
Im-Buch-Herumblättern, um das zu tun, musst du die Folie entfernen dürfen.

LG
Heike
 
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