Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

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Paulchen

AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

*kicher* na, das Paulchen wird es ja freuen, der ist ja ganz g.... auf Noten und Arbeiten und Hausaufgaben! Von daher ...
 
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Paulchen

AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

aha. Und wieviel zählt dann die mündliche Mitarbeit?
 

Krümelchen

Gehört zum Inventar
AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

ja... ein Diktat kann eine "große" Arbeit sein. Es gibt aber auch Übungsdiktate oder Wochendiktate, das halten Kollegen sehr unterschiedlich. Ich schreibe meistens Diktate mit "noch was dran" - Grammatikteil oder Aufsatz z.B. um den Kindern IMMER zwei Noten zu geben, meistens profitieren da alle von. Die rechtschreibschwachen von der Grammatik und die aufsatzschwachen vom Diktat ;)
 

Krümelchen

Gehört zum Inventar
AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

normalerweise zählt die mündliche Mitarbeit 60 % und schriftlich 40% wobei viele 50/50 machen ;) die Hausaufgaben zähle ich mehr, wenn ein Kind zwischen zwei Noten steht. Mündliche Mitarbeit kann bei mir auch mal ein Referat sein z.B.
 

Kathi

Dino
AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

Katja schau mal:

Quelle: http://www.kultusministerium.hessen....htm&uid=3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2
§ 25
Schriftliche Arbeiten

(1) Schriftliche Leistungsnachweise, die von sämtlichen Schülerinnen oder Schülern einer Lerngruppe während des Unterrichts und grundsätzlich unter Aufsicht angefertigt werden (schriftliche Arbeiten), sollen

1. Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen, zunehmend Aufgaben selbstständig zu lösen und den Stand ihrer Lern- und Leistungsentwicklung zu erkennen;

2. der Lehrerin oder dem Lehrer helfen, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu beurteilen und festzustellen, ob die angestrebten Lernziele erreicht sind und welche Folgerungen sich hieraus sowohl für die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler als auch für die Gestaltung des Unterrichts ergeben;

3. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern den Eltern Einblick in die Unterrichtsarbeit der Schule geben und sie über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler unterrichten.

(2) Schriftliche Arbeiten werden gefertigt als

a) Klassen- und Kursarbeiten, deren Anzahl in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegt ist, in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen sowie in Lernbereichen nach § 6 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes, außerdem in Politik und Wirtschaft und im beruflichen Lernbereich der Berufsschule sowie im beruflichen Lernbereich der Berufsfachschule. Es kann eine schriftliche Arbeit in diesen Fächern und Lernbereichen durch andere Leistungsnachweise, insbesondere Referate, Hausarbeiten oder Projektarbeiten, ersetzt werden;

b) Lernkontrollen in den übrigen Fächern und Lernbereichen, deren Rahmen
in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegt ist;

c) Übungsarbeiten und in schriftlicher Form durchgeführte Übungen, die der
individuellen Kenntnisfeststellung dienen und nicht Grundlage der Leistungsbeurteilung sind;

d) Orientierungsarbeiten als Diagnoseinstrument in der Grundschule mit landesweit einheitlichen Aufgaben.

Schriftliche Arbeiten nach Buchst. a und b werden durch Noten oder Punkte bewertet. Klassen- und Kursarbeiten können auch als Vergleichsarbeiten nach Anlage 2 Nr. 7 Buchst. a mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung geschrieben werden.

(:relievedface: In den Fächern, in denen gemäß Nr. 7 a der Anlage 2 Klassen- oder Kursarbeiten nach Abs. 2 Buchst. a vorgesehen sind, machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel. Die Regelungen für studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) sowie für Fachschulen und für die Schulen für Erwachsene bleiben unberührt.

Quelle: http://www.kultusministerium.hessen....htm&uid=3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2
6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)

6.1. Die Grundstufe ist als eine pädagogische Einheit aufzufassen, in der die Schülerinnen und Schüler allmählich an schriftliche Arbeiten gewöhnt und mit den Verfahrensweisen und den Methoden bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten vertraut gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass in besonderem Maße in der Grundstufe der individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers das Schwergewicht zukommt. Die bei den schriftlichen Leistungsnachweisen erbrachten Ergebnisse sollen im Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräch mit den Schülerinnen und Schülern erörtert werden. Diese Besprechung soll vor allem der Motivation der Schülerinnen und der Schüler dienen.

6.2.a) In der ersten Jahrgangsstufe werden Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben.

b) In der zweiten Jahrgangsstufe werden Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben. In den Fächern Deutsch und Mathematik sollen darüber hinaus bis zu je vier Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden.

c) In der dritten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten und in diesen Fächern und im Sachunterricht Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten geschrieben werden und zwar nicht mehr als je sechs Klassenarbeiten und nicht mehr als je drei Lernkontrollen.

d) In der vierten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik je sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zur Dauer einer Unterrichtsstunde und in diesen Fächern und im Sachunterricht nicht mehr als je vier Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Minuten geschrieben werden.

e) In der dritten und vierten Jahrgangsstufe sollen darüber hinaus zur individuellen Förderung ebenfalls Übungsarbeiten geschrieben werden.
 
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Paulchen

AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

Danke dir Kathi, ich hatte das nicht finden können.

Besonders dies hier ist doch interessant:
"Die bei den schriftlichen Leistungsnachweisen erbrachten Ergebnisse sollen im Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräch mit den Schülerinnen und Schülern erörtert werden." :kicher:

Also 15 Minuten finde ich absolut o.k., das ist ja echt nicht viel, da kann man ja kaum Aufgaben fertigmachen oder?
 
P

Paulchen

AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

Ach das liest sich ja ganz gut. Ich hatte gerade nur vor Augen, wie wir üben sollen bei meinen drei Vollzeittagen, die ich nicht vor Ort bin...
 
P

Paulchen

AW: Wieviel "Tests" in der zweiten Klasse?

also, heute wurde ich aufgeklärt: Es werden je 3 Klassenarbeiten in Deutsch und Mathe geschrieben und 2 Sachkundearbeiten. Tests gibts hier nicht. Allerdings waren die beiden Arbeiten nicht in 15 Minuten zu schaffen, die er schreiben musste.

Sachkunde und Mathe hat er ja schon geschrieben letzte und diese Woche und ich denke, zeitnah kommt dann Deutsch dazu, dann hat er die erste Runde schon geschafft. :) Das ist ja noch übersichtlich im zweiten. In Reli schreiben sie keine, Musik wird nicht unterrichtet.

:winke: Katja
 
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