Wer kennt sich mit Garantie aus?

Alina

Selfie Queen
:winke:

Ich hatte ja letztens von unserm Ceranfeld berichtet. So dabei hat er sich den Herd angesehen wo schon wieder ohne grund Emailie abgeplatzt ist :-? Das wäre dann der 3te Herd den wir jetzt bekommen!!!! Wegen dem grund. Aufjedenfall wollte ich fragen, wie das mit der Garantie ist.

Wir haben die Küche ende Feb. 05 einbauen lassen also würde sie ja sogesehen ende Feb. 07 Enden. Aber wie ist das, wenn was ausgetauscht wird, kommen da nicht immer wieder 2 Jahre drauf??

Wir sind total enttäuscht, denn der Herd war echt nicht billig. Sicher er funktioniert ja einwandfrei, aber das was abgeplatzt ist kann ja rosten. Und warum sollte es beim nächsten nicht wieder passieren...

Eins ist sicher, nie wieder Bauknecht.

lg
 

snoopy

Proseccobläschen
AW: Wer kennt sich mit Garantie aus?

hsat du es direkt vom Bauknecht Kundenservice austauschen lassen??

GLG JEnny
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Wer kennt sich mit Garantie aus?

Alina, Ihr habt doch bestimmt einen schriftlichen Kaufvertrag für die Küche. Darin sind solche Sachen wie Gewährleistung bzw. Garantie geregelt - auch, ob für ein Austauschgerät die "Garantie" neu beginnt oder die alte "Garantie"frist weiterläuft.
Ist es nicht speziell geregelt, läuft wohl normalerweise die alte "Garantie"zeit weiter. Ansonsten frag doch beim Verkäufer nach - für den Ärger, den Ihr bisher hattet, könnte er kulanterweise sonst für den Herd die "Garantie"zeit neu beginnen lassen.
Ich hab "Garantie" übrigens jeweils in Gänsefüßchen gesetzt, weil es hier für Garantie bzw. Gewährleistung gleichermaßen steht.
Liebe Grüße, Anke
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Wer kennt sich mit Garantie aus?

Es darf 2x nachgebessert werden, dann darf der >Schaden nicht mehr auftreten, sonst habt Ihr das Recht auf Wandlung - also quasi Geld zurück und anderer Herd... Hier scheint es ja ein Serienfehler zu sein...
 
J

Jandia

AW: Wer kennt sich mit Garantie aus?

Es darf 2x nachgebessert werden ... Geld zurück und anderer Herd

.... dem schliesse ich mich an, ich würde jetzt auch versuchen, da die Nacherfüllung nicht geklappt hat, einen neuen, anderen Herd zu bekommen.
Es gibt auch Gesetze, wo der Verbraucher durch solche "Fehler" geschützt wird!
Ein Rücktritt vom Kauf ist hier geregelt (§ 323 BGB neue Fassung).


Ansonsten um Deine Ausgangsfrage zu beantworten müsste die Garantie bei jedem Austausch NEU beginnen zu laufen! Dafür brauchst Du aber immer einen Nachweis, dass das Gerät auch ausgetauscht wurde.

Viel Glück
 

anne1903

Gehört zum Inventar
AW: Wer kennt sich mit Garantie aus?

Ich unterschreib ganz Dicke. :jaja:

Das is fast so ähnlich wie bei Eurem Receiver damals :nix: wo ihr dann doch bezahlt habt, obwohl ihr im Recht wart. *immernochdraufpoch* :verdutz: ;-(
 
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