Wegfall des Unterhaltes?

Blatthaar

Dauerschnullerer
Hi!

Mein Sohn ist seit dem 01.11.2006 nach Kittlitz in das Behindertenheim gezogen und geht auch dort zur Schule. Matthias kommt alle 14 Tage und natürlich in den Ferien und Feiertagen nach Hause. Mein Ex muß für beide Kinder Unterhalt zahlen ( seit August rückläufig, deswegen Klage ) und hier komme ich ins Grübeln. Muß mein Ex für Matthias weiterzahlen, obwohl dieser nun in Kittlitz ist? Mir ist ja im Moment wurscht, wer es bekommt, aber mir geht hauptsächlich um das berühmte: "ja" oder: "nein" :help:
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Wegfall des Unterhaltes?

hallo,

ich behaupte jetzt mal, dass ihr mit dem Auszug beide unterhaltspflichtig gegenüber M. werdet. Er wird euch beiden gegenüber das Recht haben, Unterhalt zu bekommen. Von daher braucht er und auch du rechtliche Beratung in der Hinsicht - JA mal anfragen.

:winke:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Wegfall des Unterhaltes?

Richtig - er ist unterhaltsberechtigt. Bisher hat der eine finanziell, der andere in "Sachwerten" Unterhalt gegeben.
Geklärt worden ist das sicherlich von der Schule bei der dortigen Unterbringung. Schau mal "ins Kleingedruckte"...
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Wegfall des Unterhaltes?

Aber sie wird jetzt mit Sicherheit in irgendeiner Form auch unterpflichtig werden - da ihre Unterhaltsleistung (in ihrer Wohnung und die damit verbundene Versorgung leben zu können) jetzt wegfällt.
 

Blatthaar

Dauerschnullerer
AW: Wegfall des Unterhaltes?

Also gemeldet ist er bei mir, der Wohnsitz der Familie. Kittlitz ist ja jetzt sein 2. Zuhause. Ich muß morgen sowieso zum Jugendamt, ich werde dort mal die Sache anschneiden. Mal sehen, was dabei rauskommt...
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Wegfall des Unterhaltes?

Für Dich ist auf jeden Fall besser, wenn der erste Wohnsitz bei Dir ist (hm, außer Müllgebühren etc., die pro Kopf abgerechnet werden...). Es kann sein, dass die Einrichtung und das JA auf etwas anderes drängen. Da nimm Dir Zeit zum Überlegen.
 
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