Wegen Scheidung/Schulden

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MagicMoments

Nessie hat gesagt.:
Wegen dem verkuerzten Trennungsjahr stimmt so leider nicht. Das geht nur in Ausnahmefaellen (triftige Gruende) Ansonsten muesste man das Trennungsjahr selbst dann durchziehen, wenn man sich noch in der Hochzeitsnacht trennt :verdutz:

Hmmm - ich überleg grad, warum das bei Sabine gegangen ist. Vielleicht, weil da ein Kind mit im Spiel war und sie Angst darum hatte?? Aber die Anwältin hat wortwörtlich gemeint, dass das Trennungsjahr unter einem Jahr nicht notwendig wäre, wenn beide Parteien der Scheidung zustimmen. Und das tun sie doch eigentlich, oder??

Also das Andere ist ja der Hammer.
Nessie, schick Deine Freundin zur Anwältin. Sie bekommt (wenn sie es richtig anstellt) die Kosten erstattet durch Anwaltskostenbeihilfe.
Ich denke, das wär das Beste für sie.

Meiner Meinung nach gehören ihr solche Geschenke und wenn er wirklich ihren Schmuck verkauft, steht ihr auch das Geld zu. Ist ja in der Ehe dazugekommen ;-) bzw. ist es wirklich Diebstahl.

Ich hoffe, er schlägt sie nicht auch noch :shock:
 

Nessie

Gehört zum Inventar
Ich denke auch es ist Diebstahl. Denn es war ja eine Schenkung im Prinzip. Also ist es ihr's...egal ob er es gekauft hat. Wenn ich dir jetzt zum Geburtstag ne Vase schenke und nehm sie bei naechster Gelegenheit einfach wieder mit, weil ich dich nicht mehr riechen kann, dann ist das doch auch Diebstahl. In der Ehe kann das doch nicht viel anders sien oder. Bzw hat er ihr die meisten Sachen vor der Ehe geschenkt.

Ja bei deiner Freundin kann das wegen dem Kind gewesen sein. Wenn er zum Beispiel gewalttaetig war, auch. Aber das ist bei denen nicht der Fall. Ein anderer Grund waere noch, wenn sie vom anderen Mann schwanger werden wuerde.
 
M

Mama-Huhn

Nessie, die Geschenke, die der Ehemann gemacht hat, gehören der Ehefrau, ob ihm das nun leid tut oder nicht. Soviel ich weiß, fallen die auch nicht unter den Zugewinn, der im Fall einer Scheidung ja geteilt wird.
Deiner Freundin kann man nur raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen (und das schleunigst) und eine Aufstellung ihres Privatvermögens zu machen. Außerdem sollte sie sich eine neue Bleibe suchen, die Miete dafür fällt mit unter den Unterhalt.

Seinerzeit half bei Militärangehörigen auch mal eine Beschwerde beim Vorgesetzten, weil die sich auch im Privatleben untadelig zu benehmen hatten. Ich weiß aber nicht, inwieweit sich die Zeiten da geändert haben...

Liebe Grüße
 

Nessie

Gehört zum Inventar
edith hat gesagt.:
Nessie, die Geschenke, die der Ehemann gemacht hat, gehören der Ehefrau, ob ihm das nun leid tut oder nicht. Soviel ich weiß, fallen die auch nicht unter den Zugewinn, der im Fall einer Scheidung ja geteilt wird.
Deiner Freundin kann man nur raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen (und das schleunigst) und eine Aufstellung ihres Privatvermögens zu machen. Außerdem sollte sie sich eine neue Bleibe suchen, die Miete dafür fällt mit unter den Unterhalt.

Seinerzeit half bei Militärangehörigen auch mal eine Beschwerde beim Vorgesetzten, weil die sich auch im Privatleben untadelig zu benehmen hatten. Ich weiß aber nicht, inwieweit sich die Zeiten da geändert haben...

Liebe Grüße

Wie sieht es da beispielsweise mit nem Auto aus? Er hat ja 2 Autos (eins waehrend sie verheiratet waren gekauft)..Stuende ihr da auch eins zu? Oder wer das zuviel verlangt *fiesbin* :mrgreen: Er hat aber beide gekauft auf seinen Namen. Hm mit dem Vorgesetzten bei Militaer da muss ich mal meinen Mann fragen.
 
M

Mama-Huhn

Nessie, ich weiß von Scheidungen im Bekanntenkreis, dass Frauen erstaunlich viel zusteht, vorausgesetzt, der Anwalt taugt was. Ohne prof. Beratung wird sie es nicht schaffen.

Kann man so kurze Ehen nicht auch annullieren lassen? Sie wurde doch, wenn ich das hier so lese, mit allerlei materiellen Versprechungen in die Ehe gelockt. Das sollte sie auch im Anwaltsgespräch einfließen lassen.
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Nessie, wenns ne normale Zugewinngemeinschaft war, muss man normalerweise alle teilen, was man sich WÄHREND der Ehe angeschafft hat.

Wenn er so fies ist, sollte sie wirklich schleunigst zum anwalt.

Ein Trennungsjahr kann man nur verkürzen, indem man "beschei.sst" - sprich man sagt dem Gericht ein früheres Trennungsdatum als es tatsächlich war.

Ansonsten muss die Ehe bei wirklicher Härte mit dicken Beweisen vor dem Familienrichter geschieden werden.

:winke:
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
Bei uns ist es auch so (zumindest vor 5 Jahren als ich geheiratet habe) das eine Ehe die keine 6 monate bestand hatte, annuliert werden kann. Dann braucht sie das Trennungsjahr nicht. Verkürzen kann man das TJ übrigens nur wenn man seelische oder körperliche Qualen durchmachen muss (und dies auch belegen kann)
Zum Anwalt sollte sie auf alle Fälle gehen, schon allein damit die Trennung des Hausstandes usw. geregelt wird.

LG
Heike
 
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