Was würdet ihr erwarten?

Jaspis

Golden Girl
Ich bräuchte mal eure Rückmeldungen, speziell auch diejenigen von Müttern älterer SchülerInnen weil ich nicht weiss, ob ich da etwas überreagiere (wie mein Lieblingskindelein meint).

Ok, nehmen wir an es ist Freitag und ein Schüler knickt über Mittag (Ganztagesschule) beim Fussballspiel um und kann nicht mehr auf den Fuss auftreten. Knöchel schwillt an und er begibt sich ins Krankenzimmer der Schule zur Schulkrankenschwester. Soweit so gut, jetzt meine Frage: Was würdet ihr an Elternstelle erwarten was weiterhin geschieht?

Für Antworten dankbar
J.
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: Was würdet ihr erwarten?

..Das ich angerufen werde und zwar umgehend um die weitere Vorgehensweise abzuklären....
 

Jaspis

Golden Girl
AW: Was würdet ihr erwarten?

Ok, dann lieg ich doch nicht so falsch. Er wurde gefragt, ob er abgeholt werden könne. Das hat er verneint (was auch stimmt, ich hab weder ein Auto noch kann ich mit den diversen Kleinen dorthin ihn abholen, da die Schule in der Nachbarstadt liegt).

Also kriegte er ein Kühlpack, ein paar Krücken für's Schulgelände und dann durfte er wieder in den Unterricht. Abends musste er dann die Krücken abgeben und ohne irgendwas, resp. mit der schweren Schultasche einen Kilometer zum Bus humpeln-hüpfen.

Ich wurde weder angerufen noch sonstwie informiert. Müssig zu sagen, dass um 18.00 (er war dann auch noch in der Schlagzeugstunde :piebts:) kein Arzt mehr erreichbar war und ich mir natürlich nichts schöneres vorstellen konnte als den Abend, anstatt bei Ela im KH zu verbringen.

Fazit: ich bin echt sauer, denn es kann doch nicht sein, dass ich als Elternteil bei einem Unfall nicht angerufen werde, egal ob der Junge nun 16 ist oder nicht. Ausserdem gibt es auch die Möglichkeit ein Taxi zu bestellen und/oder aber nach Absprache ihn direkt zu einem Arzt fahren zu lassen.

Hm...

J.
 

Krabbelkaefer

Hier riechts nach Abenteuer
AW: Was würdet ihr erwarten?

Hm, was ich erwarten würde?
Wäre, dass die Sekretärin die Schulsanis ruft und gleichzeitig die Eltern informiert. Die Schulsanis leisten Erste Hilfe und beurteilen ob es eine Verletzung ist die direkt einem Arzt vorgestellt wird (dann Begleitung dahin in Absprache mit den Eltern und dem Lehrer) oder ob es bis nach der Schule Zeit hat....

*weiter im Bett träumen geh*
Gute Nacht
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Was würdet ihr erwarten?

Hallo Jaspis,
ich denke, es grenzt schon an Fahrlässigkeit, in einem solchen Fall das Kind nicht einer medizinischen Begutachtung/ behandlung zuzuführen.
Erstens mal hätte die Schule m.E. nach auch drauf hinweisen müssen, dass das ein BG-Fall ist, es ist wie ein Berufsunfall zu werten und das Kind hätte müssen einem sog. D-Arzt vorgeführt werden. Das sind Ärzte die berechtigt sind, solche Untersuchungen zu machen, die angelegenheit der Berufsgenossenschaften zu erledigen. Bei sowas gehts auch immer um dauerhafte Schäden, Rente usw. Wird bei Euch zwar nicht der Fall sein, aber so ist nun mal die Rechtslage...

Wenn die Schule eine Krankenschwester hat, dann hätte diese einen Krankentransport (Taxi, krankenwagen) zum nächstgelegenen D-Arzt veranlassen müssen. Da der Junge schon 16 ist kann man ihn auch ohne Probs und ohne Verletzung der Aufsichtspflicht alleine der medizinischen Untersuchung und Behandlung zuführen (soheißt das im Amtsdeutsch...). Hat sie also falsch gehandelt, eindeutig. Bei solchen Verletzungen kommt es nämlich auch auf rasche Diagnostik an, bevor der Fuß so zugeschwollen ist, das man nicht mehr vernünftig untersuchen kann. Ausserdem kann beim Umknicken auch mal eine Sehne reissen oder eine Gelenkkapsel anreissen, das muß bald behandelt werden. einfach nur kühlen ist bissi wenig.
Und zu allerletzt hätte sie ihn nicht ohne weitere Hilfestellung mit dieser Verletzung und Geheinschränkung nach Hause schicken dürfen.

Falls die Behandlung nicht über einen D-Arzt lief, müßt ihr das unbedingt nachmelden oder nachholen, ggf. bei einem D-Arzt anrufen und fragen wie das Procedere ist. Könnte nämlich sein, dass die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt, weil die BG das zahlen muß...

In der Schule würd ich eine gesalzenen Beschwerde loslassen...

:winke:
 
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