Was macht mein Bruder da?

C

Christian

UInter Umständen wäre der Verkauf dieser Waffen legal. Sie müssten dann allerdings der Anlage 1 des Waffengesetzes, Nummer 1.4, (kann hier nachgelesen werden, erfüllen.

Demzufolge gelten unbrauchbare Waffen nicht mehr als Waffen. Wenn er also Pistolen verkauft, die gem. o.g. WaffG nicht mehr als Waffen gelten, ist sein Handeln legal. Wenn allerdings eine Position nicht zutrifft, hat er Ärger am Hacken. Darauf steht gem. §§ 51 ff WaffG Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren.

Du kannst ihm ja mal die entsprechenden Sellen ausdrucken...
 
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