Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

C

contessa1978

AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

OK.
Also habe ich so zu sagen eine falsche Angabe bei der erziehungsgeldstelle gemacht. Ich hoffe die haben mich jetzt nicht auf den Kicker.
 

Su

Das Luder
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

contessa1978 hat gesagt.:
OK.
Also habe ich so zu sagen eine falsche Angabe bei der erziehungsgeldstelle gemacht. Ich hoffe die haben mich jetzt nicht auf den Kicker.

Nein, erklär halt das es ein Mißverständnis war!
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Su hat gesagt.:
Schau mal hier:
http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=15187&_nav_id1=11217&_nav_id2=11329&_nav_id3=15071&_lang=de

Das ist das ganz gut erklärt, die gleichen Regeln gelten auch fürs Landeserziehungsgeld.

Also, man bekommt nur das Erziehungsgeld, wenn man das Kind überwiegend selbst betreut, wenn Du einen Kindergarten beanspruchst bekommt der Kindergarten das Geld und nicht Du, wenn Du nur einen Teilzeitkindergartenplatz in Anspruch nimmst, ist der KiGa verpflichtet den Rest auszubezahlen.

Also, ist wirklich so volles Erziehungsgeld nur wenn man auch erzieht :zwinker:

LG
su

Das ist in Thüringen so, aber nicht in Sachsen.

LG, Ines
 

Su

Das Luder
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Ines und Jannick hat gesagt.:
Das ist in Thüringen so, aber nicht in Sachsen.

LG, Ines

Und wie ist es in Sachsen? Darf man da das Kind in die Kinderkrippe bringen?
Ich dachte die Regeln zum Erziehungsgeld wären gleich und manche Länder geben eben noch Landeserziehungsgeld und das richtet sich auch wieder nach den Regeln vom Erziehungsgeld.

....mann o mann, immer schön kompliziert machen, oder?

LG
Su
 

Su

Das Luder
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Also, ich habe noch mal gegoogelt, es gibt ein Bundeserziehungsgeldgesetz und das gilt für ganz Deutschland, eben für 2 Jahre fix und das 3te Jahr ist freiwillige Ländersache.

Hier habe ich es: http://www.rechtsrat.ws/gesetze/berzgg/01.htm

Zitat:
Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer

1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,

2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,

3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und

4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

LG
Su
 

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Su hat gesagt.:
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und

4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

JEtzt frage ich mich, warum meine SChwester Erziehungsgeld bekommen hat und ich nicht :bruddel:
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Su hat gesagt.:
Und wie ist es in Sachsen? Darf man da das Kind in die Kinderkrippe bringen?
Ich dachte die Regeln zum Erziehungsgeld wären gleich und manche Länder geben eben noch Landeserziehungsgeld und das richtet sich auch wieder nach den Regeln vom Erziehungsgeld.

....mann o mann, immer schön kompliziert machen, oder?

LG
Su

Ich habe mich auf deinen ersten Link bezogen.

Man bekommt in Sachsen das volle Erziehungsgeld, wenn man sein Kind in den KiGa gibt um eine nicht volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Der KiGa bekommt nicht das Erziehungsgeld, auch keinen Teil davon.

Ich kenne das von meiner Freundin so.

Sie musste ihre Tochter voll in die Krippe geben, weil sie arbeiten gegangen ist. In der Zeit hat sie die vollen 300€ Erziehungsgeld bekommen.

LG, Ines
 
C

contessa1978

AW: Was ist ein staatlich-geförderter Kindergartenplatz?

Danke für den Link.
Aber ich komme Sachsen und da ist das mit dem Erziehungsgeld etwas anders geregelt.

LG
Madlen
 
Oben