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Ich meine vor Jahren in der Berufsschule gelernt zu haben, dass bei einer ganz offensichtlich irrigen Preisauszeichnung der Handelsvertrag nicht zustandekommt, d. h. der Laden kann seine Angaben korrigieren und du das annehmen oder zurücktreten.
Ich meine vor Jahren in der Berufsschule gelernt zu haben, dass bei einer ganz offensichtlich irrigen Preisauszeichnung der Handelsvertrag nicht zustandekommt, d. h. der Laden kann seine Angaben korrigieren und du das annehmen oder zurücktreten.
richtig. das gilt auch mit Preisen die im Supermarkt falsch ausgeschrieben sind.
Alles andere ist Kulanz des Einzelhändlers.
Ich häts aber auch probiert. versuch macht kluch.
Bei Rossman gibts das oft,wenn Dinge kurz vor dem MHD sind - ich denke aber mal,das stand nicht dabei?
Gabs nicht vor kurzem mal was,bei nem Online-shop? Da stand doch auch der Preis von 0€ meine ich und kurz darauf wurde es geändert?! *Kopfkratz*