Wandlung vom KV???

Vinny

Gehört zum Inventar
:winke: Hab da mal ne Frage.

Meine Freundin hat sich vor knapp 2 Jahren nen Vorführwagen gekauft. Dieser mußte allerdings oft in die Werkstatt, wegen der Elektronik. Einmal hatte sie auch nen "Kurzen", als sie gerade zur Arbeit wollte. Das Auto qualmte aus der Motorhaube und sie bekam echt angst. Nun mag sie dieses Auto auch nicht weiterfahren, auch kein anderes dieser Serie.

Jedenfalls hat sie jetzt mit dem Werk telefoniert, und die Dame meinte, das Autohaus müßte so kulant sein und den Wagen zurücknehmen. Würden die auch tun, nur mit einem Wertverlust von ca. 8000,00 Euro.:piebts:

Was hat sie denn nun für Rechte? Sie möchte es gern ohne Anwalt regeln, hat aber null Ahnung, wie sie weiterhin vorgehen soll. "Ihr" Verkäufer ist wohl gerade in Urlaub.

Ich hoffe, Ihr könnt mir (meiner Freundin) weiterhelfen. Danke.
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Wandlung vom KV???

Hmm ob sie da nach 2 Jahren noch was machen kann.... glaub ich persönlich jetzt mal kaum..

Immerhin ist sie das Auto 2 Jahre gefahren.

Also wenn dann höchstens mit Anwalt..wenn der gute Überzeugungspunkte bringen könnte.
 

Vinny

Gehört zum Inventar
AW: Wandlung vom KV???

Danke für Deine Antwort.
Ehrlich gesagt habe ich gehofft, etwas positiveres zu hören.:nix:
 
M

MagicMoments

AW: Wandlung vom KV???

Huhu,

ich glaube, da hätte sie schon vorher was machen müssen.

Wenn es zu so vielen Werkstattaufenthalten kam (sei es aus Kulanz oder wie auch immer), dann hätte sie da schon früher sagen müssen: stop - so nicht mehr. Bitte eine neues/anderes Auto.

Evtl. das Auto tauschen - gleicher km-Stand, gleiche Ausführung...aber das müsste das Autohaus erst mal dahaben.

Ansonsten siehts da wohl schlecht aus.

LG
Sandy
 
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