Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Folgendes "Problem": Wir haben spontan beschlossen aus unserer Wohnung auszuziehen - nach Möglichkeit schon zum nächsten 1. Eine neue Wohnung haben wir fast sicher, jetzt hätten wir nur noch das Problem mit unserer bisherigen.

Allerdings wechselt morgen das Haus den Besitzer, sprich wir haben ab morgen einen anderen Vermieter. Weiß jemand von Euch, ob ich dann ein besonderes Kündigungsrecht habe bzw. kürzere Kündigungsfristen?

Und wenn wir einen Nachmieter stellen, könnten den unsere Vermieter ablehnen?

Wäre super, wenn hier jemand Bescheid wüsste :)

Liebe Grüße
Jenni
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Hallo,

ein neuer Vermieter ändert nix an den bisherigen Kündigungsfristen. Der neue Vermieter tritt quasi anstelle des bisherigen Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem alten Mietverhältnis ein. Meines Wissens ist es auch nicht so, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss; aber kann. Vielmehr kann er auf die im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen bestehen.

So zumindest mein letzter Wissenstand.

LG
Kerstin
 

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Ich glaube seit letztem Jahr oder das Jahr davor gibt es keine gestaffelten Kündungsfristen mehr. Also jeder hat "nur" noch 3 Monate auf Monatsende.
Du kannst ja mal schauen, ob du hier etwas findest: http://www.mietrecht.de/
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

:winke:

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

ein neuer Vermieter ändert nix an den bisherigen Kündigungsfristen. Der neue Vermieter tritt quasi anstelle des bisherigen Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem alten Mietverhältnis ein.

Das hab ich inzwischen auch gefunden :? Was ist denn aber, wenn der neue Vermieter beschließt, für den Winterdienst ein Unternehmen zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen (3-Familien-Haus) und wir damit nicht einverstanden sind? Wir haben die letzten 3 Jahre den Räumdienst immer im Wechsel mit dem zukünftigen Vermieter übernommen, und plötzlich ist das nicht mehr gut genug und der Räumdienst muß her :bruddel:

Nachmieter muß auch nicht mehr akzeptiert werden - wobei wir eh nur einen vorzuweisen hätten.

Denise, ja, es sind nur noch 3 Monate Kündigungsfrist. Aber die potentielle neue Wohnung steht leer und am liebsten wären wir schon gestern drin gewesen :nix:

Mensch, das ist aber auch alles blöde :-?

:winke:
Jenni
 

Su

Das Luder
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Hallo Jenni,

wieso sprichst Du nicht einfach mit ihm???

LG
Su
 

sandra1602

Dauerschnullerer
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Hmm ich würd auch sagen sprich mal mit dem Vermieter ob ihm der Nachmieter den ihr habt reicht oder ob er evtl. selber einen Mieter wüsste. evtl hat er ja sogar vor euch zu kündigen. Ich denke da an Eigenbedarf oder so...

Habt ihr eigendlich schon beim alten Vermieter gekündigt? Dann solltest du auch drauf achten das er eure Kündigung weiter gibt.

mfg Sandra
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

:winke:

Su, wir werden auf jeden Fall das Gespräch suchen, trotzdem wüsste ich gerne vorher über meine Rechte Bescheid :)

Sandra, ich kann mir nicht vorstellen, daß unsere zukünftigen Vermieter uns kündigen. Zur Erklärung: Bisher haben diese mit uns im Haus gewohnt und ziehen aber zum Monatsende hier aus, weil sie sich ein Haus gekauft haben. Gekündigt haben wir (bisher) weder beim alten noch beim neuen Vermieter - ganz einfach deshalb, weil wir erst heute den Auszug wirklich beschlossen haben. Wir haben zwar schon lange immer wieder überlegt hier auszuziehen, aber die heutige Diskussion mit unserer Vermieterin in spe hat das Fass zum Überlaufen gebracht :-?
 
F

Frau Giraffe

AW: Vermieterwechsel und Kündigungsfrist

Mal kurz einmischen möchte:

WAS steht denn in Deinem Mietvertrag??? Steht da drinnen, dass Du selber Schnee räumen musst, oder ist das nicht geregelt???

Wenn es im Mietvertrag festgehalten ist, dass Du räumen musst, dann muss der Mietvertrag geändert werden, wenn Ddie neuen Vermieter das anders haben wollen, und DANN hast Du ein Sonderkündigungsrecht!!!

Und wenn es dann NICHT geändert wird, dann bist Du auch nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen...

Dergleichen gilt übrigens für alle Änderungen, die Dein künfztger Vermieter vorhat!

LG Bine
 
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