Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
Ihr Lieben, denkt bitte daran, dass wenn ihr Dinge herstellt oder einen Wiederverkauf betreibt, ihr in aller Regel ein Gewerbe anmelden müsst. Das kann unter Umständen sogar Vorteile bieten, da ihr Werkzeug, Arbeitsraum etc. von der Steuer absetzen könnt. Vorsichtig müsst ihr allerdings sein was die Krankenkasse betrifft. Solltet ihr dort eine bestimmte Grenze überschreiten wird es teuer. Bei Frauen nicht selten 400 - 500 Euro im Monat. Die Einkommensgrenze variiert von Kasse zu Kasse und eurem Haupteinkommen.

Ein Anruf beim Finanzamt zum Thema Kleinunternehmer und der Krankenkasse schafft schnell Rechtssicherheit und Klarheit. Evtl. gibt es sogar einen Zuschuss von der Arbeitsagentur.

Wer nur eigene gebrauchte oder übrige Dinge verkauft, ist davon normalerweise nicht betroffen.

Alles Liebe
Mischa
 

Su

Das Luder
AW: Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

*ichschubsdasmalhoch*

Bitte lest das wirklich, und nehmt das Wort Gewinnabsicht nicht ganz so wörtlich, für jemanden im Auftrag gegen Geld Dinge zu nähen ist gewerblich, auch wenn man nicht viel oder keinen Gewinn damit macht.


LG
Su
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

also ich hab ja nun mittlerweile ein Gewerbe und kann sagen die Krankenkasse hat mir die Auskunft gegeben dass wer nicht über 20 Stunden wöchentlich und über 400 Euro monatlch hat der fällt weiterhin unter die Mindestgrenze. Im Normalfall sind das rund 150 Euro für eine Familienversicherung freiwillig gesetzlich versichert.

Also im Normalfall wenn nicht gerade irre Summen verkauft werden ist es nicht alzu teuer

lg

Mone
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

Es lohnt sich immer das mit seiner Krankenkasse und seinem Finanzamt bzw. Handelskammer, Steuerberater abzuklären. Manches wird auch von Krankenkasse zu Krankenkasse oder Bundesland individuell gehandhabt. Macht euch kundig und ihr erspart euch Ärger und horrende Nachzahlungen.

Gewinnabsicht heisst, ihr wollt etwas daran verdienen und wenn das auch nur ganz wenig ist. Wenn ihr auf Dauer keinen Verdienst damit habt oder gar Verluste macht, ist es Liebhaberei :)
 

Su

Das Luder
AW: Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

Wenn ihr auf Dauer keinen Verdienst damit habt oder gar Verluste macht, ist es Liebhaberei :)

Aber auch das will das Finanzamt gerne mal prüfen, also auf alle Fälle Rechnungen von Material aufheben etc. , leider darf man nicht selber entscheiden ob es Liebhaberei ist.

Lg
Su
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Verkäufe mit Gewinnabsicht - unbedingt lesen!

unbedingt, da hat Su natürlich vollkommen Recht, deswegen mein Einwand klärt das mit eurem Finanzamt, die müssen euch da verbindliche Auskunft geben. Liebhaberei ist es in der Regel dann wenn das Finanzamt euch über längere Zeit Steuern erstatten müsste, statt selber Steuern einzunehmen :-D
 
Oben