Unterschriftenliste, darf jemand mit meiner Erlaubnis unterschreiben?

Alina

Selfie Queen
:winke:

Es geht einer Unterschriftenliste um, und das was man Unterschreiben soll empfinde ich als sehr sehr wichtig. Nur werde ich diese Liste aus Zeitgründen nicht zu sehen bekommen :-? ALso hab ich heut jemanden beauftragt in meinem Namen zu Unterschreiben?! "Darf" man das überhaupt?
Gilt das dann?

lg
 

helenahg

Familienmitglied
AW: Unterschriftenliste, darf jemand mit meiner Erlaubnis unterschreiben?

Ob man es darf, oder nicht, ich gehe mal davon aus, dass keiner hingehen wird und alle Unterschriften auf einer solchen Liste zu überprüfen, ob sie tatsächlich von demjenigen ist. Und sollte sich jemand die Arbeit machen zu prüfen (z.B. telefonisch), ob Du Deine Meinung darüber kund tun wolltest, dann wirst Du es ja bejahen, weil Du es ja so wolltest. Außerdem ist es grundsätzlich zulässig jemanden mündliche Vollmacht zu erteilen, außer in bestimmten Rechtsgeschäften. Ich würde mir keinen Kopf machen. Aber genau weil ich nicht davon ausgehe, dass jemand die Unterschriften überprüft, stehe ich Unterschriftenlisten bzw. genauer: der Anzahl der Unterschriften, kritisch gegenüber :zwinker:.
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Unterschriftenliste, darf jemand mit meiner Erlaubnis unterschreiben?

nein, natürlich gilt es dann nicht. es ist ja nicht nachweisbar, ob du einverstanden warst oder nicht. wenn es eine unterstützungserklärung für irgendwas ist, wird nicht kontrolliert, das stimmt.

wenn es um etwas rechtliches geht, musst du eine vertretungsbefugnis ausstellen. nur dann darfst und kannst du vertreten werden. dies gilt selbtverständlich auch unter eheleuten. die tatsache der verheiratung bringt keine automatische vertretung mit sich.

lg
riccarda
 
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