unterhaltzahlung - Kindergeld

Tina

Glücksbringer
Bei mir ist es noch nicht so weit.

Aber mein Kleiner Bruder hat ein paar Probleme mit meinen Vater.

Er ist 20 Jahre und hat nun angefangen zu studieren. Mein Vater ist nun der Meinung das er kein Unterhalt mehr zu zahlen hat. Jedoch glaube ich schon, da er vorher nur Abi gemacht hat.

Zum 2. bezahlt er einen großen Teil der Sdudiengebühren. Sie liegen bei 240,--€ im halben Jahr. Er zahlt davon 180,--€.
Nun hat seine Anwältin gemeint. Wenn er die Studiengebühren zahlt, hätte er anrecht auf das komplette Kindergeld.:bahnhof:

6 Monate Kindergeld zu 240,-- € . Wo leben wir denn. Kann das stimmen.

Viele Gruesse

Tina
 
L

Lawxanaa

AW: unterhaltzahlung - Kindergeld

Schick deinen Bruder zum Anwalt, das ist hier zu heikel, er sogar grundsätzlich, wenn er studiert und nichts verdient einen Unterhaltsanspruch an deinen Vater, wenn dieser Unterhalt zahlt, darf er in einem gewissen Rahmen das Kindergeld anrechnen, das stimmt wohl, hängt aber soweit ich weiss von der Höhe des Unterhaltes ab.

Damit deinBruder aber korrekt informiert ist, soller zum Anwalt, er bekommt sicher Beratungshilfe und im Falle eines Unterhaltsprozesses PKH .

Liebe Grüsse
Sabine
 

Volleybap

Herzkönig
AW: unterhaltzahlung - Kindergeld

Hallo Tina,
holt Euch Beratung, besser: setzt Euch zusammen. Ist die Situation denn so, dass das nur über Anwalt laufen kann? Probiert es mit einer einvernehmlichen Lösung, oder wo soll das landen? (Warum arbeitet der Vater schon mit Anwalt?)
Ansonsten: Unterhalt hört auf mit 18. Aber wenn man noch in der Ausbildung ist, dann läuft es weiter. Wenn Dein Bruder direkt von Abi ins nächstmögliche Semester eingestiegen ist, dann besteht Unterhaltspflicht. Da derzeit Kindergeld gezahlt wird (egal wohin), sind also von Amts wegen irgendwo Unterhaltspflichtige... Die müssen dann auch zahlen.
2. Das Kindergeld wird den Eltern zur Verwaltung gezahlt, offiziell 1/2 der Mutter, 1/2 dem Vater. Dieser Betrag fließt an die Stelle, wo das Kind gemeldet ist, wohnt. Wohnt Dein Bruder noch Zuhause oder in den Studi-Bude? (Die Mutter taucht gar nicht auf - sind die Eltern noch zusammen?)
Die Eltern sind für finanzielle und Sachunterstützung verantwortlich, wahrscheinlich bis zum 25. Lebensjahr (wird gerade vom Gesetzgeber verkürzt für Studis). Dafür gibt es da Ki-Geld. Ansonsten steht BAFÖG an, hängt vom Verdienst der Eltern ab, ob überhaupt gezahlt wird.
Fakt ist: Um alle Zuschüsse, Steuervergünstigungen usw. zu bekommen und lange zu behalten, ist es viel geschickter, wenn alle an einem Strick ziehen und zusammensitzen, um alle Möglichkeiten zu klären. Das solltet Ihr tun...
 

Tina

Glücksbringer
AW: unterhaltzahlung - Kindergeld

Danke Sabine und Ralf,

danke für Eure Antworten. Sorry, dass ich mich erst so spät melde. Ich habe es leider mit 2 Kindern nicht mehr geschafft zu schnullern.

Mein Bruder lebt noch bei meiner Mutter. Sie verdient auch etwas Geld. Somit wurde der Unterhalt dementsprechend gekürzt. Bafög kann mein Bruder nicht beantragen, da mein Vater zu viel verdient.

Mein Vater verdient nun anscheinend etwas weniger und hat somit einfach den Unterhalt mal um 150 € gekürzt. Er ist halt auch der Meinung er muesste keinen Unterhalt mehr zahlen, sondern Baföghilfe.

Mein Bruder ist direkt vom Abi ins Studium gewechselt.

Mit meinem Vater kann man bis in einem gewissen Punkt schon reden, aber er denkt er zahlt zu viel, oder muesste gar nicht mehr zahlen und kürzt jetzt einfach.

Ich habe mit meinem Vater nochmal gesprochen und er will sich nochmal einen anderen Anwalt nehmen. (also er verkehrt schon mit Anwälten)

Er ist irgendwie der Meinung er wäre nicht Unterhaltspflichtig, sondern er würde diese Baföghilfe zahlen. Wenn er diese Baföghilfe zahlt könnte er das komplette Kindergeld anrechnen.

Irgendwie habe ich vor kurzem gelesen, dass würde nur gehen, wenn er alleine Unterhalt zahlt. Tut er aber nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe meinem Bruder schon bescheid gegeben, dass er sich um einen Beratungsschein kümmern soll.

Es ist nur so, dass man so viel bei einem Gespräch nicht aufnehmen kann und ich vorher gerne Informationen hätte, wo ich vielleicht mit meinem Vater sprechen könnte und vielleicht doch noch schlichten kann.

Vielen lieben Dank

tina
 

Volleybap

Herzkönig
AW: unterhaltzahlung - Kindergeld

Hallo Tina,
wenn der Vater bisher bereits Unterhalt zahlt, dann könnte darüber eine rechtsgültige Vereinbarung bestehen ("Titel"). Die kann nicht einseitig aufgekündigt werden (soll Deine Ma mal in den Akten gucken). Wenn Deine Eltern so gut miteinander konnten, dass sie sich "so", ohne Jugendamt/Gericht/Anwalt geeinigt haben, ganz große Klasse. Dann sollten sie das jetzt auch tun.
Wenn der Vater so viel verdient, dass die Bafög-Grenze überschritten wird, dann ist das übrigens schon ganz gut und über Unterhaltsdurchschnitt. Erwähne ich deshalb, weil das schlicht bedeutet, es ist immerhin eine Geldmasse da, die den Vater nicht auf Sozialhilfeniveau stürzt, wenn er zahlt. Das ist psychologisch immer eine bittere Situation.
Ich weiß nicht, ob es bei Deinem Bruder noch greift. Aber kostenlos und schnell und pfiffig sind die Leute vom Jugendamt. Ggfls. kann man sich auch mit denen als Moderator zusammensetzen und die Geldsache klären...
 

Tina

Glücksbringer
AW: unterhaltzahlung - Kindergeld

Super Danke erstmal.

Ich schaue mal was meine Ma hat und werde mal weitersehen.

Viele Gruesse

tina
 
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