Tina
Glücksbringer
Bei mir ist es noch nicht so weit.
Aber mein Kleiner Bruder hat ein paar Probleme mit meinen Vater.
Er ist 20 Jahre und hat nun angefangen zu studieren. Mein Vater ist nun der Meinung das er kein Unterhalt mehr zu zahlen hat. Jedoch glaube ich schon, da er vorher nur Abi gemacht hat.
Zum 2. bezahlt er einen großen Teil der Sdudiengebühren. Sie liegen bei 240,--€ im halben Jahr. Er zahlt davon 180,--€.
Nun hat seine Anwältin gemeint. Wenn er die Studiengebühren zahlt, hätte er anrecht auf das komplette Kindergeld.:bahnhof:
6 Monate Kindergeld zu 240,-- € . Wo leben wir denn. Kann das stimmen.
Viele Gruesse
Tina
Aber mein Kleiner Bruder hat ein paar Probleme mit meinen Vater.
Er ist 20 Jahre und hat nun angefangen zu studieren. Mein Vater ist nun der Meinung das er kein Unterhalt mehr zu zahlen hat. Jedoch glaube ich schon, da er vorher nur Abi gemacht hat.
Zum 2. bezahlt er einen großen Teil der Sdudiengebühren. Sie liegen bei 240,--€ im halben Jahr. Er zahlt davon 180,--€.
Nun hat seine Anwältin gemeint. Wenn er die Studiengebühren zahlt, hätte er anrecht auf das komplette Kindergeld.:bahnhof:
6 Monate Kindergeld zu 240,-- € . Wo leben wir denn. Kann das stimmen.
Viele Gruesse
Tina