Unterhaltsleistungen für Eltern

AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Ich habe letztes Jahr eine Befreiung vom Unterhalt für meinen Erzeuger bekommen. Ich konnte nachweisen dass er seinen Pflichten als Vater nicht nur nicht nachgekommen ist sondern sie aufs Gröbste verletzt hat. Für solche Sachverhalte gibt es auch einen Passus. Wenn das Verhältnis erst zerrüttet ist wenn das Kind schon erwachsen ist interessiert das nicht.
Ansonsten zählen eure Einkommensverhältnisse. Ich kann Dir ein gutes Buch empfehlen, das hat mir und meinen Geschwistern sehr geholfen. Wir brauchten keinen Anwalt. Wenn man sich etwas einarbeitet in die Materie kann man das bis zu einem gewissen Grad selber wuppen.
Wichtig ist dass man aktiv wird bevor es Probleme gibt, das ist in diesem Buch alles sehr gut erklärt.
sind 30 Euro bestens angelegt.

http://rabatte-senioren.de/eltern-i...ie-sie-ihren-eigenen-lebensstandard-erhalten/

du kannst mich gerne per pn anschreiben wenn du näheres wissen möchtest

:huhu:
 
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Monika, danke. Da hab ich ja noch Hoffnung.
Ich hab die Tage mal grob überschlagen. Mit unserer Freigrenze und der für's Kind kommen wir knapp unter unser Einkommen. Aber wenn wir zahlen müssen, wird es nicht die Welt sein.

Lucie, danke.
Da denke ich auch, dass 30 Euro gut angelegt sind.
Sollte ich noch weitere Fragen haben, melde ich mich bestimmt.
 
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So, vorläufiger Bescheid ist da:

Nach jetzigem Stand der Dinge sollen wir € 158 zahlen :entsetzt:
Für unser Bauspardarlehen und das Darlehen für's Auto müssen wir noch Unterlagen beibringen, zu welchem Zweck diese Darlehen aufgenommen wurden :???:
Bauspardarlehen nimmt man in der Regel zu wohnwirtschaftlichen Zwecken auf, sonst kriegt man sie ja erst gar nicht:bruddel:

Schuldverpflichtungen, die in Kenntnis der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden, können nicht als Belastung anerkannt werden, heißt es in dem Schreiben :shock:
Wir wussten nichtmal, dass sie noch lebt. Die letzte Unterhaltsüberprüfung war vor ca. 6 Jahren. Dürfen wir also in diesem Zeitraum keine Kredite aufnehmen???
Weiterhin werden Sparverträge für unsere Tochter nicht anerkannt:
"Bildung von Vermögen ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen":steam:

Ganz ehrlich, ich ärgere mich, dass wir damals so blöd waren, sie aus ihrer Wohnung zu holen, weil sie nicht mehr klar kam und sie in einem Heim untergebracht haben. Hätten sie echt besser dort verrecken lassen sollen :sagnix:

Ich werde nun morgen mal mit der guten Frau von der Kreisverwaltung telefonieren und mal fragen, ob das tatsächlich alles so seine Richtigkeit hat. Aber gut, wenn das so gewollt ist, dann sparen wir für Caro halt kein Vermögen an, damit sie dann später auch dem Staat auf der Tasche liegen darf.

Nun stellt sich mir noch die Frage, was ist, wenn ich meine Arbeitszeit wieder reduziere? Ist das zulässig während dieses "laufenden Verfahrens".
Meine Arbeitszeitbefristung läuft im Dezember aus und ich wollte sie grundsätzlich verlängern. Nun denke ich jedoch darüber nach, sie dann auch gleich weiter zu reduzieren. Aber nicht, dass das dann keine Berücksichtigung findet und wir weniger Gehalt haben, trotzdem denselben Betrag zahlen müssen....

Total verärgerte Grüße
Daniela
 
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Schreibe einen Kurzwiderspruch um die Frist zu wahren und bring das ganze zu einem Anwalt Schwerpunkt Sozialrecht (gerne in der Kombi Familienrecht), Sozialrecht ist aber wichtiger!

Meiner Kenntnis nach stimmen die Angaben in dem Bescheid nicht. Natürlich dürft ihr sparen, insbesondere wenn ein Eigenheim vorliegt, es kommen ja Instandhaltungen auf euch zu und auch fürs Kind dürft ihr sparen.
 
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Danka, Monika.
Dann werde ich mir das Telefonat besser sparen (wäre wahrscheinlich eh nur ausfallend geworden) und lieber direkt einen Brief schreiben.
 
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Nein, Lucie, dieses nicht.
Hab von ner Arbeitskollegin ein anderes bekommen und dieses mehr oder weniger überflogen.
Ich habe nun entschieden, die geforderten Unterlagen einzureichen, zzgl. der Prämien für diverse Versicherungen, die man, wie ich in dem Buch gelesen habe auch noch versuchen kann anzusetzen und dann warte ich auf die endgültige Festsetzung.
Sollte dann weiterhin ein solcher "Batzen" gefordert werden, werde ich Einspruch einlegen und die Sache einem Anwalt übergeben.
 
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