Unterhaltserhöhung rückwirkend?

Finele

Fitznase
Hallöle,

wie sieht das aus:
Mein von mir getrennt lebender Mann hat bis einschl. September den 'alten' Unterhaltssatz für Nele gezahlt. Im September habe ich dann durch die 'nette' Mitarbeiterin vom Jugendamt erfahren, dass mir (oder besser Nele :? ) doch nun seit 01.07.03 mehr zustehen würde und ich doch eine Urkunde (Vollstreckbarer Titel) erhalten könnte.
Kurzum mein Ex-Mann hat im September rückwirkend ab 01.07.03 den erhöhten Unterhaltssatz anerkannt, Urkunde ist zugestellt und zahlt ihn seit Oktober auch.

Kann ich von ihm den Differenzbetrag seit Juli noch nachverlangen? Ich meine, ich bin ja schon heilfroh, dass er überhaupt und anstandslos zahlt, aber ich kann und will auch auf kein Geld verzichten. :-?

Vielleicht habt ihr ja eine Ahnung?! :???:

:winke: Wencke
 

Katja

Löwenbändiger
Hi Wencke,

ich bin mir fast sicher daß Du die Differenz verlangen kannst :jaja:
Aber die vom Jugenamt müßten daß doch genau wissen.

Ich drück die Daumen.

Liebe Grüße
Katja
 

Silvia

Showtalent
Hallo Wencke,

Maries Erzeuger konnte dieses Jahr einige Monate wegen Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt zahlen. In dieser Zeit habe ich Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen, der natürlich niedriger als der Unterhalt war.

Die Differenz vom Unterhalt zum Vorschuß für diese Monate stottert der Erzeuger jetzt langsam bei mir ab. Das Ganze wurde über das JA geregelt. Also denke ich, daß Du auch rückwirkend noch das Geld bekommen müßtest.

Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu wirr geschrieben, aber wie Katja schon sagte, darüber kann dir sicherlich das JA Auskunft geben.

Liebe Grüße

Silvia
 
Oben