Unterhalt für Eltern

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Unterhalt für Eltern

Soweit ich weis kann man das Erbe nicht mehr ablehnen.

Aber die Frau lebt ja noch und ich soll jetzt Unterhalt zahlen bzw. sie bekommt Sozialhilfe und ich soll dann an das Amt zahlen.
 

Taliana

Miss Rehauge
AW: Unterhalt für Eltern

Bei Bestattungskosten ist das was anderes. Das muss gezahlt werden,egal wie :(

Unser Freund musste aber nicht zahlen, das haben die dort entschieden, nachdem er nachgewiesen hat, das nie Kontakt oder Unterhaltszahlungen kamen. Die Kinder wurden damals unter sehr schlimmen Bedingungen dort rausgeholt, Mutter Alkoholiker usw.
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Unterhalt für Eltern

Astrid, es gibt Einkommensgrenzen da werdet ihr bzw. du nicht drüber liegen, egal wie die Regelung jetzt ist.
Wenn der Nachkomme selbst Kinder hat, werden schon sehr großzügige Einkommensgrenzen ausgelegt und der Partner des Kindes kann nicht zur Zahlung herangezogen werdet.

Frag Deinen Anwalt und nimm gleich die Verdienstbescheinigungen und den Steuerbescheid vom letzten oder auch gleich der letzten beiden Jahre mit. Dann dürftest du raus sein.

alles Liebe :bussi:
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Unterhalt für Eltern

Wann war das ? Weil diese Regelung gibts noch nicht lange. Mein Mann musste vor ein paar Jahren auch nix für die Beerdigung seines Vaters zahlen, weil er das Erbe abgelehnt hatte.

Es ist aber definitiv fakt, das man jetzt neuerdings zahlen muss. Auch wenn man das Erbe ablehnt.

Aha ...1999 war das, ist also schon ne ganze Weile her.

Astrid, helfen kann ich nicht, aber Dir viel Glück wünschen, dass Du nix bezahlen musst.

:winke:
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Unterhalt für Eltern

Danke Euch ganz lieb.
Muß mich erst mal etwas sammeln.
Habe gerade etwas Stress hier und bin mal wieder der derjenige der an allem Schuld ist.
Hatte mich eigentlich so aufs Wochenende gefreut und jetzt würde ich am liebstens ins Bett gehen und nicht mehr raus kommen.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Unterhalt für Eltern

Anwalt hat das Amt angeschrieben und ihm mitgeteilt das die Frau die mich geboren hat jeglichen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Ich nehme an das es auf die schriftliche Aussage von 2002 bezogen ist.
Da hat sie mir schriftlich mitgeteilt das sie keine Tochter und Enkelkinder mehr hat.

Jetzt bin ich gespannt wie es weiter geht.

LG
 
Oben